Asylbewerberleistungsgesetz

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    Soziale Rechte für alle! Jegliche Ausgrenzung beenden! Bundesweite Aktionstage vom 28.10.-1.11.23

    Social-media Aktionstage vom 23. Oktober bis 1. November 2023 - Menschenrechtsoffensive – Mitmachen – verändern!

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    AUFRUF bundesweite AKTIONSTAGE – AsylbLG abschaffen!

    Aktionstage vom 28. Oktober bis 1. November 2023

    Zur bundesweiten Aktionswoche rufen auf: Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes | Flüchtlingsrat NRW e. V. | Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. | Thomas Kurig, (Koordinator Freundeskreis Flüchtlinge Reutlingen-Ohmenhausen) | Bayerische Flüchtlingsrat | Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. | Kölner Flüchtlingsrat e. V. | Flüchtlingsrat Berlin e. V. | Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz | Eva Weber, Berlin +
    Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V. | refugees4refugees Stuttgart | „Hof Ulenkrug – Europäische Kooperative Longo maï“ | FAU Freiburg | Prof.Dr. Sabine Broeck Universität Bremen | Imam-Jonas Dogesch, Sozialarbeiter, Rostock | Arbeitskreis Flüchtlinge Reutlingen |

    Soziale Rechte für ALLE! Jegliche Ausgrenzung beenden!

    AUFRUF | Auf die rassistischen Übergriffe gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.

    Am 1. November jährt sich das Inkrafttreten des ausgrenzenden Gesetzes zum 30. mal. Dies nehmen wir zum Anlass, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen.

    Unterzeichnet den AUFRUF und nehmt Teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023

    Meldet eure Aktionen und Unterschrift an info@asylblg-abschaffen.de

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Politische Angriffe von Ministerpräsidenten, Parteien, Landräten und Städtevertretungen auf die sozialen Rechte von Geflüchteten.

    Bundesweite Aktionstage für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 28. Oktober bis 1. November 2023.

    Seit einigen Monaten werden soziale Rechte von Geflüchteten durch verschiedene politische Lager verstärkt in Frage gestellt. So sollen existenzielle minimale Leistungen weiter gesenkt und in Sammellagern erneut ausschließlich das ausgrenzende Sachleistungsprinzip durchgesetzt werden. Das sogenannte Taschengeld soll nicht mehr in bar ausbezahlt werden. Geflüchtete, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, sollen nur noch Sachleistungen erhalten. Von einer Arbeitspflicht bei gemeinnütziger Arbeit ist die Rede. Selbst eine Grundgesetzänderung, mit dem das Sozialstaatsgebot angegriffen wird, steht im Raum, um Leistungen für Geflüchtete senken zu können. Der parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU fordert selbst die Abschaffung des Individualrecht auf Asyl, womit Sozialleistungen „umfassend ausgeschlossen“ wären.

    Zahlreiche Forderungen widersprechen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einige der Forderungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) realisierbar, bedeuten einen Rückfall in die 1980er Jahre, und führen zu einer massiven Ausgrenzung von Geflüchteten in Sammellagern mit autoritaristischen Verboten. Die aktuellen Herausforderungen bezüglich Flucht und Migration, die eng mit weiteren Krisen verbunden sind, müssen transnational gelöst werden. Von rechts-konservativer Seite vorgeschlagenen nationale Lösungen sind durch einen intensiven Abbau von sozialen Grundrechten für Geflüchtete verbunden.

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    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg

    Keine Leistungssenkungen, Arbeitspflicht und Substandards für Geflüchtete

    An den Landkreistag Baden-Württemberg e.V., Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart | Offener BRIEF download Freiburg 12.09.2023

    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg | Der Brief geht direkt an den Landkreis Schwarzwald-Hochschwarzwald, den Landkreis Emmendingen und den Ortenaukreis. | Betreff: Resolution des Landkreistags: „Geflüchtetenaufnahme steuern, begrenzen und auskömmlich finanzieren“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind über die Ausführungen in erwähnter Resolution verwundert und weisen Ihre Vorschläge, die die Grundrechte von Geflüchteten in Frage stellen, entschieden zurück.

    Grundsätzlich ist es eine Frage der politischen Einstellung, wie Probleme gelöst werden. Baden-Württembergs (rechts)-konservative Politik hat bereits in den 1980er Jahren geflüchtete Menschen aus sozialpolitischen Grundrechtsansprüchen ausgegrenzt. Dies hat zur Ausgrenzung von Geflüchteten in Massenlagern und zu intensiven Grundrechtseinschränkungen geführt. Mit Ihrer Resolution führen Sie diese ausgrenzende Migrations- und Aufnahmepolitik nicht nur fort, sondern fallen hinter geltende menschen- und grundrechtliche Standards zurück.

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    TAGUNG in BERLIN – 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: DISKRIMINIEREN UND ABSCHRECKEN PER GESETZ.

    Tagung am 30. Oktober, 12 – 21 Uhr, Berlin Global Village – Ärzte der Welt, BafF, AMADEU ANTONIO STIFTUNG

    Ein fauler „Kompromiss“ als Reaktion auf rassistische Gewalt:

    Vor knapp 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damit wurden niedrigere Sozial- und Gesundheitsleistungen für Geflüchtete festgelegt und erstmals eine Ungleichbehandlung in Bezug auf wesentliche soziale Grunddienste gesetzlich verankert. Das AsylbLG war Teil des sogenannten „Asylkompromisses“ von 1992, durchgesetzt von den damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD. Der sogenannte „Asylkompromiss“ war in menschenverachtender Weise die Antwort auf die schwere rassistische Gewalt gegen geflüchtete Menschen an verschiedenen Orten in Deutschland.

    30 Jahre später steht mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU (GEAS) eine weitere Einschränkung des Rechts auf Asyl an.

    Das Fortdauern des AsylbLG seit 30 Jahren und die aktuellen Verschärfungen in der europäischen Asylpolitik nehmen wir zum Anlass, die Wechselwirkungen zwischen struktureller, rassistischer und gesetzlich festgeschriebener Ungleichbehandlung aufzuzeigen. Dabei möchten wir insbesondere die oftmals ungesehenen konkreten Auswirkungen des AsylbLG auf die Lebensrealität von Geflüchteten thematisieren.

    • In welchem Kontext ist das AsylbLG damals entstanden?
    • Wie führten rassistische Übergriffe, zu Ungleichbehandlung und Einschränkungen in Bezug auf Sozialleistungen?
    • Welche konkreten Auswirkungen hat das AsylbLG auf die Gesundheit geflüchteter Menschen?
    • Welchen Einfluss hatte die Zivilgesellschaft damals und heute?
    • Darüber wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen!
    • Gemeinsam mit Aktivist*innen, Menschen aus Versorgung und Beratung, politischen Entscheidungsträger*innen, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit wollen wir Wissen austauschen, uns vernetzen und gemeinsam konkrete Empfehlungen und Forderungen formulieren!

    Das Programm und die Anmeldeinformationen finden sich in Kürze auf der Homepage der BAfF.
    Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren

    für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

    Paulsenstr. 55-56 | 12163 Berlin

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Offenen Brief unterschreiben!

    Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

    OFFENER BRIEF 
    
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
    info@bmas.bund.de
    arbeitundsoziales@bundestag.de
    
    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
    und die Verantwortlichen der einzelnen Parteien 
    
    30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 
    
    Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.
    
    Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  
    
    In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 144 Organisationen dessen Abschaffung gefordert.
    
    Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.
    
    Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
    
    +++ENDE Offener Brief+++
    Offener Brief zum download und Unterschriftensammlung 
    
    Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
    Mehr infos hier: MITMACHEN
    

    Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

    504 Unterschriften

    Offenen Brief unterschreiben.

    a) Name erscheint kurzzeitig auf der Homepage.

    b ) Wenn der Name nicht öffentlich angezeigt werden soll, bitte ankreuzen.

    c) Der Offene Brief mit deinem Namen und Email-Adresse geht nach Unterzeichnung direkt an info@bmas.bund.de und arbeitundsoziales@bundestag.de . Weiterhin werden die Verantwortlichen der Parteien (nicht die AfD) über den Stand der Unterschriftensammlung informiert.

    d) Unterschrift bestätigen (Mailaccound), erst dann ist sie gültig.

    e) Newsletter anklicken für weitere News.

    f) Die Daten werden nur an oben Genannte weitergegeben und nur für den hier genannten Zweck gespeichert.

    g) Nach Abschluss der Unterschriftensammlung unter den Offenen Brief werden sämtliche Daten gelöscht.

    Neueste Unterzeichner
    504 Tanja Appenzeller Freiburg 79100 Mrz 15, 2024
    503 Anonym Freiburg 79100 Mrz 06, 2024
    502 Jenny Warnecke Freiburg 79102 Mrz 04, 2024
    501 Selina Rathke Freiburg 79100 Feb 27, 2024
    500 Anonym Freiburg 79106 Feb 09, 2024
    499 Anonym Freiburg 79106 Jan 25, 2024
    498 Anonym Freiburg 79111 Nov 10, 2023
    497 Anonym Freiburg 79106 Okt 29, 2023
    496 Anonym Okt 26, 2023
    495 Antonia Rudolph Dossenheim 69221 Okt 26, 2023
  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Social-Media Aktionstage vom 5. bis 7. Juli 2023

    Zwischen dem 5. und 7. Juli 2023 finden Social-Media Aktionstage für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes statt. Mit folgenden Forderungen werden wir uns im nächsten halben Jahr intensiver auseinandersetzen.

    Vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe steht noch eine Entscheinung aus. Ebenfalls wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Bundestag erneut mit dem AsylbLG auseinandersetzen. Am 1. November 1993 ist das ausgrenzende AsylbLG in Kraft getreten. Wir bereiten zwischen dem 28. Oktober bis zum 1. November 2023 bundesweite Aktionstage vor.

    Unsere Forderungen bis dahin:

    Selbstversorgung statt entmündigender „Vollverpflegung“

    In manchen Lagern, vor allem in „Erstaufnahmeeinrichtungen“, werden Geflüchtete durch eine entmündigende Vollverpflegung versorgt. Die Sachleistungsversorgung dient den Sozialbehörden dem Zweck der Abschreckung. Sie führt zu einer Unterversorgung mit Essen, vor allem bei Kinder. Weiterhin wird intensiv in die Grundrechte (allgemeine Handlungsfreiheit, allgemeine Persönlichkeitsrecht) eingegriffen. Mit der „Vollverpflegung“ werden Menschen, die selbst entscheiden können, was sie einkaufen und was sie essen wollen, de facto entmündigt. Das ist einmalig in der Bundesrepublik Deutschland. Dass darüber eine Sozialbehörde entscheidet ist um so bedenklicher. Mit der Vollverpflegung in einer Einrichtung in eine strukturelle Ausgrenzung praktiziert wird, ist es danach nicht möglich selbst zu kochen. Die Essenszeiten sind festgelegt und die Mahlzeiten dürfen nur in der dafür vorgesehenen Räumlichkeiten eingenommen werden. Essen in den Zimmern ist nicht erlaubt. Damit die Entmündigung und damit Grundrechtseingriffe durchgesetzt werden können, werden kommerzielle Sicherheitsfirmen beauftragt das Prinzip der Abschreckung durchzusetzen. Der Einsatz der kommerziellen Sicherheitsfirmen ist dabei selbst sehr fraglich.

    Gesundheitskarte anstelle diskriminierender Papierkrankenscheine

    In Berlin gibt es seit dem 04.01.2016 landesweit die eGK (elektronische Gesundheitskarte). Auch in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und in Thüringen gibt es die eGK. Einen Überblick zur Gesundheitskarte ist hier zu finden: HIER Die Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG titt dafür ein, dass die eGK auch in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt (flächendeckend) eingeführt wird. Darüber möchten wir uns mit den Medinetz-Initiativen, Ärzte der Welt und anderen ärztlichen Initiativen absprechen.

    Private Wohnen statt Lager

    Dass eine Unterbringung von Menschen in ausgrenzenden Lagern teuer ist, wurde bereits mehrfach nachgewiesen. Gleichfalls wurde der direkte Zusammenhang einer Lagerunterbringung und dem diskriminierenden AsylbLG nachgewiesen. Mit dem AsylbLG wurde eine Lagerunterbringung in der Bundesrepublik Deutschland forciert. Wir möchten bis zu den Aktionstagen im November 2023 mit aktuelln Zahlen erneut detailliert aufzeigen, wie teuer und ausgrenzend sowohl eine kommunale Lagerunterbringung wie auch eine Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung unter dem Diktat des AsylbLG ist. Wir setzen uns für ein privates Wohnen statt Lager ein. Gesetzlich gibt es dazu nach § 49 AsylG (2) / AsylbLG einen Handlungsspielraum. Informationen dazu aus Berlin. Wir fordern die Aufhebung des Wohnsitzauflage.

    Arbeitsverbote und AsylbLG abschaffen

    Eine Unterbringung in Lagern, Arbeitsverbote und die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG stehen in direkter Beziehung zueinander. Wer als Asylsuchende*r im Verfahren nicht arbeiten darf, wird zum Bezug von Fürsorgeleistungen gezwungen. Die Fürsorgeleistungen nach dem Sachlesitungsprinzip des AsylbLG sind diskriminierend. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben SPD, GRÜNE und FDP festgehalten: „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab.“ Da Arbeitsverbote nur für bestimmte Gruppen gelten (sichere Herkunftsländer…), können auch nur diese gemeint sein? Auch hierauf möchten wir Einfluss nehmen.

    Arbeitsgelegenheiten für 80 Cent/h abschaffen

    „Nach der Begründung des Entwurfs für das Asylbewerberleistungsgesetz dienen Arbeitsgelegenheiten in Aufnahmeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen dazu, dass in § 3 Abs. 1 AsylbLG verankerte Sachleistungsprinzip im Sinne einer vermehrten selbstversorgenden Tätigkeit zu ergänzen. So heißt es dazu: Daher ist für Arbeitsgelegenheiten in solchen Einrichtungen auch nicht vorgeschrieben, dass sie gemeinnütziger und zusätzlicher Art sind.“ Ob solche Aussagen rechtlich Bestand haben, bleibt offen.

    So heißt es weiter in der Begründung: „Insbesondere die Arbeitsgelegenheiten in Einrichtungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AsylbLG dienen zudem der Reduzierung von Kosten, die durch reguläre Arbeitskräfte beim Betrieb der Einrichtung entstehen würden.“ (Quelle: Bundestag-Drucksache. 12/4451 vom 2. März 1993, S. 9; vgl. Fn 5.) Wir suchen einen Geflüchteten der gegen die Arbeitsgelegenheiten in Erstaufnahmeeinrichtungen für 80 Cent/h klagt, da die Tätigkeiten in der Einrichtung einer regulären Arbeit entsprechen.

    Widersprüche und Klagen wegen Leistungskürzungen – Geflüchtete unterstützen

    Problem ist vielerorts die fortgesetzte rechtswidrige Anwendung der Regel Bedarfs Stufe 2 nach § 3 AsylbLG unter Berufung auf die Veröffentlichung der Beträge für 2023 durch das BMAS im BGBL, da das BVerfG-Urteil angeblich nur für § 2 AsylbLG gelte. Tatsächlich gelten die Beträge auf für Geflüchtete die Leistungen nach §3 AsylbLG erhalten. Dazu wird eine Information in einfacher Sprache für betroffene Geflüchtete verfasst.

    Wir fordern Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    AKTIONEN – 20. Juni 2023 – Weltflüchtlingstag

    Gegen die Reform des Gesamt Europäischen Asylsystems und Asylbewerberleistungsgesetz

    Freiburg: Kundgebung, Infostände, 17.30 – 20.30 Uhr (Kundgebung 18 Uhr, Rathausplatz, Thema GEAS und AsylbLG

    Bielefeld: Rathaus, 19 Uhr, Demonstration „Grenzen öffnen – Keine Festung Europa“.

    Bamberg: „SEEBRÜCKE Soli Sause“ von 18-22 Uhr im JuZ, Margaretendamm 12a mit Beitrag zum AsylbLG

    Frankfurt a. M.: Aktion, Paulsplatz, 17 Uhr, SEEBRÜCKE und Hessischer Flüchtlingsrat.

    Heidelberg: Stadtbücherei, 18 Uhr

    Kiel: Schlossgarten, 17 Uhr

    Bad Kreuznach: Mahnwache und Kundgebung auf der Alten Nahebrücke, 17 Uhr

    München: Kulturfestival 24.06. 14:30-22:00 Uhr Eine Welt Haus, Schwanthalerstraße 80

    München: Marienplatz, Kundgebung, 16-20 Uhr

    Leipzig: Floßplatz, 18 Uhr, Zuflucht Europa statt Festung EU

    Würzburg: Marktplatz, 17 Uhr

    Darmstadt: Ort wir noch veröffentlicht.

    Wien: Kundgebung | ab 18:00 Uhr
    Yppenplatz | 1160 Wien

    Klagenfurt – SAY THEIR NAMES 20. Juni 2023, 16 Uhr, Alter Platz/Pestsäule,

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Die Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG geht weiter.

    Wichtige Termine stehen an. Der Protest geht weiter!

    FAHRPLAN der Kampagne für 2023, siehe Text rechts unten.
    LEIPZIG, 15. Juni 2023, 12 Uhr, DEMO vor dem Bundesverwaltunsgericht,. NO MORE CAMPS, WE WANT HOMES.
    BERLIN, 15.06.2023, 17:30 Uhr, DEMO Kanzler*innenamt, Willy-Brandt-Str. 1

    01.06.2023 | Die Initiatoren der bundesweiten Kampagne haben zum Weltkindertag am 1. Juni 2023 eine Pressemitteilung herausgegeben, in der die UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder eingefordert wird. Vor allem müssen die sozialen Einschränkungen, die im AsylbLG für Kinder festgelegt sind, aufgehoben und damit das AsylbLG abgeschafft werden. Die Pressemittleing HIER aufrufen.

    08.06.2023 | Magdeburg Rechtsanwalt Volker Gerloff, Institut für demokratische Kultur, Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt: Do. 8. Juni 2023 Vortrag | 16:00 Uhr. 30 Jahre AsylbLG: (K)ein Recht auf menschenwürdige Gesundheitsversorgung und gesellschaftliche Teilhabe? Audimax, Hochschule Magdeburg-Stendal.

    15.06.2023 | Am 15. Juni 2023 gibt es zwei wichtige Termine. Zum einen wird am 15. Juni 2023 anlässlich der Innenminister-Konferenz (IMK) in Berlin demonstriert und zum anderen wird in Leipzig eine Kundgebung und Demonstration stattfinden, da das Bundesverwaltungsgericht über zwei Klageverfahren von Geflüchteten entscheiden wird. Jugend ohne Grenzen wird das Anliegen der Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG vertreten und in einem Redebeitrag näher darüber informieren. Mehr Informationen gibt es HIER.

    Bei den ausstehenden Entscheidungen vor dem BVerwG Leipzig, geht es um die rechtliche Einordnung ob Zimmer in Erstaufnahmeeinrichtungen grundrechtlich geschützt sind. Kläger sind Geflüchtete die zuvor in Erstaufnahmeeinrichtungen (EAen) in Ellwangen und in Freiburg gelebt haben. Im ersten Verfahren geht es darum, ob die Polizei bei einer Abschiebung ohne richterliche Anordnung Zimmer in EAen betreten darf. Im zweiten Verfahren geht es um die Frage ob Zimmerbetretungen /-kontrollen, wie sie in vielen Hausordnungen festgelegt sind, nicht Eingriffe in die Privatheit der Person und damit direkte Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 GG) darstellen. Sechs Geflüchtete aus Freiburg haben gegen die Hausordnung der EA Freiburg geklagt. Das Land Baden-Württemberg als Beklagte, das mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim nicht einverstanden ist, hat in beiden Verfahren Revision beim BVerwG beantragt.

    Die Entscheidung des BVerwG hat mittelbar auch Folgen für das Asylbewerberleistungsgesetz, da die Unterkünfte (Wohnen) unter das Sachleistungsprinzip des Gesetzes fallen.

    20.06.2023 | Am 20. Juni 2023 wird der UN-Weltflüchtlingstag stattfinden. Die Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG ruft bundesweit zu Aktionen auf. In manchen Städten wird es zu gemeinsamen Aktionen mit der SEEBRÜCKE kommen. Dazu haben wir einen Flyer vorbereitet, der am 10. Juni in Druck gehen wird. Der Flyer wird in kürze HIER online gestellt. Wer am 20. Juni eine Aktion plant die auf dem Flyer genannt werden soll, bitte um eine Benachrichtigung an: info@asylblg-abschaffen.de

    Fahrplan | Weiterhin stellen wir den Fahrplan (Vorschläge) der Kampagne für die Abschaffung des AsylbLG für das Jahr 2023 vor. Dazu wird in Kürze HIER der Newsletter Nr. 3 veröffentlicht. Zwischen dem 05. bis 11. Juli 2023 wird eine Social-Media-Kampagne stattfinden. Sie soll alle Bundestagsabgeordnete und Verantwortliche im Bundesministerium für Arbeit und Soziales direkt erreichen.

    AKTIONSWOCHE im MAI 2023

    Berichte und Bilder zur Aktionswoche vom 16. – bis 27. Mai 2023 werden auf folgender Seite veröffentlicht: HIER