Asylbewerberleistungsgesetz

Angriffe auf soziale Rechte von Geflüchteten.

Der Dehumanisierung entgegentreten!

Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU: „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ wurde am 13. März 2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.

Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen
Anhörung von Sachverständigen

Gleichzeitig stand auch ein Antrag der AfD auf der Agenda.

Papier zu weiteren Angriffen auf soziale Rechte von Geflüchteten | Debattenauszüge 19.01.2024 BT | Die aktuellen Diskussionen, Beschlüsse und Anträge im Bundestag und -rat, das rechts-konservative Gutachten von Dr. Daniel Thym/Universität Konstanz zielen auf eine nationale Sozialgesetzgebung, mit der eine sogenannte „Inländergleichbehandlung“ von geflüchteten Menschen abgelehnt wird. Die Entwürfe der Ausgrenzungen gehen so weit, dass selbst anerkannten Geflüchteten in den ersten Monaten des Bürgergeldbezuges, Leistungen nur in Sachleistungen gewährt werden sollen, während Inländer Geldleistungen erhalten.

Das Verständnis von sozialen Rechten erstreckt sich bei den rechts-konservativen Diskussionen nicht darauf, dass soziale Rechte allen Menschen gleich zustehen, sondern besteht in Differenzierungen, Leistungsabsenkungen und -ausschlüssen. Dabei greifen sie selbst den Status quo der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an, da das BVerfG bei der sozialen Leistungsgewährung einen einheitlichen Standard des Existenzminimums, auch für Geflüchtete, entwickelt hat. Dennoch hat sich eine Sachleistungsversorgung für Geflüchtete verfestigt.

Als Rechtfertigung für eine Leistungssenkung wird u. a. angeführt, dass die EU-Aufnahmerichtlinie nur eine Versorgung für ein notwendiges Existenzminimum und kein zusätzliches sozio-ökonomisches Existenzminimum (Taschengeld) vorsieht. In aktuellen Zahlen ausgedrückt würde das bedeuten, dass Geflüchtete lediglich 256 € und keine zusätzlichen 204 € (Taschengeld) pro Monat erhalten würden. Für Geduldete wird

angeführt, dass deren Asylantrag bereits abgelehnt sei und sie nicht mehr unter das Regelwerk der Aufnahmerichtlinie fallen würden. Bei der gleichzeitig gültigen „Rückführungsrichtlinie“, die für Geduldete gelte, existierten keine Regelungen, die spezielle soziale Standards abgelehnter Geflüchteter erfassen würden.

Diese speziellen Standards sollen einerseits in Form einer Sachleistungsversorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende über einen längeren Zeitraum, andererseits in speziellen Ausreiselagern für abgelehnte Geflüchtete durchgesetzt werden. Zu guter Letzt wollen rechts-konservativ-autoritäre Kräfte innerhalb der CDU/CSU das Sozialstaatsprinzip und damit ein Kernelement der Verfassung angreifen, indem durch eine Ergänzung des Grundgesetzes zwei Existenzminima eingeführt werden sollen.

Sämtliche Vorschläge zielen in sozialen Bereichen auf eine weitere Spaltung der Gesellschaft, eine schärfere

Trennung zwischen „In- und Ausländern“ und einen kompletten Ausschluss bestimmter Gruppen von sozialen Leistungen. Gegen diese rechts-konservative Politik müssen wir aufstehen! Soziale Rechte gelten für alle die hierzulande leben, egal ob sie „illegalisiert“ sind, nur „geduldet“ werden oder ihnen als Migrant:innen keine vollen Rechte gewährt werden. Wir müssen dafür eintreten, dass sie in allen Fragen, die ihr Leben und ihre Rechte betreffen, mitentscheiden können.