RECHT

Auf dieser Seite werden Gerichtsurteile, rechtswissenschaftliche Artikel und Widerspruchsschreiben veröffentlicht.

Rechtliche Bewertungen zum Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete – Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz

Veröffentlichung Flüchtlingsrat Berlin und PRO ASYL e. V. – Januar 2023

Das Asylbewerberleistungsgesetz im Gesetzeswortlauf.

Urteil des Bundesverfassungsgericht 2012

Urteil des Bundesverfassungsgericht 2022

Widersprüche gegen Leistungsbescheide


Wichtig ist, dass Geflüchtete wegen Leistungseinschränkungen gegen ihre Leistungsbescheide Widersprüche einlegen. Dabei elfen Anwälte in verschiedenen Bundesländern. Informationen in verschiedenen Sprachen sind hier zu finden. Auch die Kampagne AsylbLG-abschaffen vermittelt Geflüchtete zu Anwälten. Siehe unten!

An geflüchtete Menschen die nach §§ 3, 3a AsylbLG Grundleistungen erhalten.

Geflüchtete die in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einem kommunalen Sammellager leben und sich noch keine 18 Monate in Deutschland aufhalten, erhalten nach §2, §§ 3, 3a AsylbLG verminderte Leistungen. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist aktuell noch eine Entscheidung anhängig. Vom Gesetzgeber ist nicht hinlänglich belegt, inwiefern sich die Aufenthaltsdauer konkret auf unterschiedliche existenzsichernde Bedarfe auswirkt. Warum sollte jemand, der weniger als 18 Monate in D. lebt, weniger Aufwand zum Leben haben, als jemand der über 18 Monate hier lebt?

Widerspruch einlegen! / Praktische Vorgehensweise:

Alle Bezieher*innen die Grundleistungen nach §§ 3, 3a AsylbLG erhalten sollten Widerspruch gegen neue Sozialleistungsbescheide einzulegen. Auch wenn die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist, kann rechtlich mit sog. Überprüfungsanträgen vorgegangen werden! Allerdings sind Überprüfungsanträge nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr möglich. Dennoch sollten Widerspruch und Überprüfungsanträge gestellt werden.

Wer gegen den Leistungsbescheid Widerspruch einlegen möchte, wende sich an info@asylblg-abschaffen.de . Wir schicken euch die notwendigen Unterlagen und vermitteln zu einer kostenlosen Rechtsvertretung.