Asylbewerberleistungsgesetz

Dezentrale bundesweite Aktiontage #noAsylbLG

Vom 15. bis 20. Juni 2024 – NEIN zum Asylbewerberleistungsgesetz. KEINE Bezahlkarte!

Die aktuellen politischen Entwicklungen mit der Einführung einer Bezahlkarte, einer Arbeitspflicht für 80 Cent/h, Leistungssenkungen für die Dauer von 36 Monaten, geplante Leistungsausschlüsse und die weiterhin eingeschränkte medizinische Versorgung haben uns dazu bewogen gemeinsam und bundesweit unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.

Beim letzten Online-Treffen wurde die Durchführung der bundesweiten Aktionstage beschlossen.

Seit etwas mehr als 16 Monate beobachten wir konzentrierte Angriffe auf die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen. Die Diskussionen sind aufgeladen durch Rassismen und Falschinformationen. Gesellschaftliche Gruppen werden gegeneinander ausgespielt.

Die Inhalte der Debatten haben mittlerweile eine gefährliche Tiefe erreicht. Von der CDU/CSU wird bereits das Sozialstaatsgebot in Frage gestellt. Zunächst mit dem Vorhaben das Existenzminimum für geduldete Geflüchtete um etwa 50 Prozent senken zu können. Dieses Vorhaben wurde bereits im Bundestag und in den Ausschüssen diskutiert. Bislang gibt es dazu keine Mehrheit. Es bleibt Programm der Konservativen und Reaktionären. Am 19. November 2023 hat die CDU-Baden-Württemberg1 in Reutlingen auf ihrem Landesparteitag die „Abschaffung des individuellen Asylrechts“ beschlossen. Die Bundes-CDU2 will, dass Asylverfahren nur noch in Drittstaaten außerhalb der EU stattfinden. Im Februar 2024 hat die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Rückstufung ukrainischer Geflüchteter in das AsylbLG eingebracht. Gleiches beantragte die AfD im Bundestag.

Am 26. Februar 2024 wurde der Zeitraum einer niedrigen Leistungsgewährung nach dem AsylbLG für Geflüchtete von 18 auf 36 Monate verlängert. Damit wird es in den nächsten 18 Monaten keinen Wechsel in Analogleistungen mehr geben. Die medizinische Versorgung für Geflüchtete bleibt auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Von medizinischer Seite gibt es gegen die Einschränkungen von 36 Monaten intensive Kritik.

Im Februar 2024 wurde gleichfalls die Arbeitspflicht im AsylbLG verschärft. Damit kann nun gegen Geflüchtete autoritärer eine Arbeitspflicht von 80 Cent/h ausgesprochen werden. Die Arbeitspflicht ist nun möglich, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“3, also immer. Bereits im Juli 2023 hat der Landkreistag4 von Baden-Württemberg eine Arbeitspflicht außerhalb des AsylbLG gefordert. Mittlerweile fordert der Deutsche Landkreistag die Arbeitspflicht auf Privatunternehmen auszudehnen. Lindner (FDP) fordert die Einführung von 1 € Jobs für Bürgergeldempfänger*innen.

Am Freitag den 12.04.2024 wurde nun die Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen, die nun auch für Analogleistungsbezieher*innen gelten wird. Mit der Bezahlkarte wird in die Handlungsfreiheit der Person und in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Befürchtet wird eine Missachtung des Datenschutzes und eine Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG führen wird. Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen, wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind möglich. In Bochum5 und in Hessen gibt es Umfragen zur Einführung einer Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger*innen.

Am 10.04. wurde mit der Verabschiedung des GEAS in Brüssel, ein Sozialhilfeausschluss6 für Geflüchtete im Dublin-Verfahren beschlossen.

All diese und weitere geplanten Angriffe gegen die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen, haben uns dazu bewogen, bundesweite dezentrale Aktionstage vom 15. bis zum 20. Juni durchzuführen.

1https://www.deutschlandfunk.de/baden-wuerttembergs-cdu-fuer-abschaffung-des-individuellen-asylrechts-102.html

2https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/2EL5GCfZkrwIGaWfsW0zAB/64d5811f7ded113693095b1d7fb0ba67/240113_CDU_GSP_2024_Beschlussfassung_FINAL.pdf (S. 23)

3https://www.buzer.de/gesetz/4846/al194114-0.htm

4https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Resolution_Gefluechtetenaufnahme.PDF

5https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1774004729829310890/photo/1

6https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020PC0610 (Punkt 3.4 – Grundrechte)