• Asylbewerberleistungsgesetz

    Dezentrale bundesweite Aktiontage #noAsylbLG

    Vom 15. bis 20. Juni 2024 – NEIN zum Asylbewerberleistungsgesetz. KEINE Bezahlkarte!

    Die aktuellen politischen Entwicklungen mit der Einführung einer Bezahlkarte, einer Arbeitspflicht für 80 Cent/h, Leistungssenkungen für die Dauer von 36 Monaten, geplante Leistungsausschlüsse und die weiterhin eingeschränkte medizinische Versorgung haben uns dazu bewogen gemeinsam und bundesweit unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.

    Beim letzten Online-Treffen wurde die Durchführung der bundesweiten Aktionstage beschlossen.

    Seit etwas mehr als 16 Monate beobachten wir konzentrierte Angriffe auf die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen. Die Diskussionen sind aufgeladen durch Rassismen und Falschinformationen. Gesellschaftliche Gruppen werden gegeneinander ausgespielt.

    Die Inhalte der Debatten haben mittlerweile eine gefährliche Tiefe erreicht. Von der CDU/CSU wird bereits das Sozialstaatsgebot in Frage gestellt. Zunächst mit dem Vorhaben das Existenzminimum für geduldete Geflüchtete um etwa 50 Prozent senken zu können. Dieses Vorhaben wurde bereits im Bundestag und in den Ausschüssen diskutiert. Bislang gibt es dazu keine Mehrheit. Es bleibt Programm der Konservativen und Reaktionären. Am 19. November 2023 hat die CDU-Baden-Württemberg1 in Reutlingen auf ihrem Landesparteitag die „Abschaffung des individuellen Asylrechts“ beschlossen. Die Bundes-CDU2 will, dass Asylverfahren nur noch in Drittstaaten außerhalb der EU stattfinden. Im Februar 2024 hat die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Rückstufung ukrainischer Geflüchteter in das AsylbLG eingebracht. Gleiches beantragte die AfD im Bundestag.

    Am 26. Februar 2024 wurde der Zeitraum einer niedrigen Leistungsgewährung nach dem AsylbLG für Geflüchtete von 18 auf 36 Monate verlängert. Damit wird es in den nächsten 18 Monaten keinen Wechsel in Analogleistungen mehr geben. Die medizinische Versorgung für Geflüchtete bleibt auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Von medizinischer Seite gibt es gegen die Einschränkungen von 36 Monaten intensive Kritik.

    Im Februar 2024 wurde gleichfalls die Arbeitspflicht im AsylbLG verschärft. Damit kann nun gegen Geflüchtete autoritärer eine Arbeitspflicht von 80 Cent/h ausgesprochen werden. Die Arbeitspflicht ist nun möglich, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“3, also immer. Bereits im Juli 2023 hat der Landkreistag4 von Baden-Württemberg eine Arbeitspflicht außerhalb des AsylbLG gefordert. Mittlerweile fordert der Deutsche Landkreistag die Arbeitspflicht auf Privatunternehmen auszudehnen. Lindner (FDP) fordert die Einführung von 1 € Jobs für Bürgergeldempfänger*innen.

    Am Freitag den 12.04.2024 wurde nun die Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen, die nun auch für Analogleistungsbezieher*innen gelten wird. Mit der Bezahlkarte wird in die Handlungsfreiheit der Person und in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Befürchtet wird eine Missachtung des Datenschutzes und eine Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG führen wird. Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen, wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind möglich. In Bochum5 und in Hessen gibt es Umfragen zur Einführung einer Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger*innen.

    Am 10.04. wurde mit der Verabschiedung des GEAS in Brüssel, ein Sozialhilfeausschluss6 für Geflüchtete im Dublin-Verfahren beschlossen.

    All diese und weitere geplanten Angriffe gegen die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen, haben uns dazu bewogen, bundesweite dezentrale Aktionstage vom 15. bis zum 20. Juni durchzuführen.

    1https://www.deutschlandfunk.de/baden-wuerttembergs-cdu-fuer-abschaffung-des-individuellen-asylrechts-102.html

    2https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/2EL5GCfZkrwIGaWfsW0zAB/64d5811f7ded113693095b1d7fb0ba67/240113_CDU_GSP_2024_Beschlussfassung_FINAL.pdf (S. 23)

    3https://www.buzer.de/gesetz/4846/al194114-0.htm

    4https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Resolution_Gefluechtetenaufnahme.PDF

    5https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1774004729829310890/photo/1

    6https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020PC0610 (Punkt 3.4 – Grundrechte)

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Social-Media Action 10. – 11. April 2024

    Keine Streichung sozialer Leistungen im Dublin-Verfahren! Ein Mensch, ein Existenzminimum!

    Am 10. – 11. April 2024 wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Die Inhalte der Verordnungen und Richtlinien sind bereits beschlossen. Die Verabschiedung ist nur noch eine Formsache. Die nationalen Parlamente werden über die GEAS nicht abstimmen. In 24 Monaten soll die GEAS in den EU-Ländern umgesetzt werden.

    Mit der GEAS soll „irreguläre Migration“ und „jegliche Sekundärmigration eingeschränkt“ werden. So soll „das System (GEAS) wirksame Vorschriften zur Aufdeckung und Verhinderung von Sekundärmigration enthalten“ und „das gesamte Spektrum der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen nur im zuständigen Mitgliedstaat“ bereitstellen. Mit dieser Verordnung werden gewährte materielle Leistungen auf den Mitgliedstaat eingeschränkt, in dem sich der Antragsteller aufzuhalten hat.

    Geflüchtete, die in einem Zweitstaat einen Asylantrag stellen, sollen damit keinerlei Leistungen mehr erhalten. Das betrifft die gesamten Dublin-Verfahren. Gleichzeitig zu den geplanten Null-Leistungen soll es zu „effizienteren Rückführungen von Personen in den zuständigen Mitgliedstaat kommen.“ Dazu werden neue Rechtsvorschriften erlassen, eine „modernisierte Infrastruktur“ und neue Systeme aufgebaut und mehr Geld zur Verfügung gestellt.

    Die EU-Entscheidungen sind nach der Rechtsprechung in Deutschland verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden und 2022 nochmal bekräftigt, meint Maximilian Pichl.

    Wir fordern: Keine Streichung sozialer Leistungen im Dublin-Verfahren. Geflüchtete im Dublin-Verfahren haben ein Recht auf soziale Rechte. Die dafür geplante exitsierende Verordnung muss umgehend zurückgenommen werden. Das Existenzminimum gilt auch für Geflüchtete im Dublin-Verfahren. Ein Mensch, ein Existenzminimum.

    Beteiligt euch weiterhin an den Protesten während der Umsetzungsphase von GEAS innerhalb der Europäischen Union.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Protest am Freitag 15.03.2024 auf soziale Medien! Bezahlkarte im Bundestag

    Protest am 15.03.2024

    #BezahlkartenStoppen – #noAsylbLG | Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!

    Einschränkungen

    Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.

    Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“

    Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.

    Bezahlkarte

    Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung: Freitag, 15. März, 10.20 Uhr – Bundestag

    Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.

    Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Bezahlkarte

    Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP

    Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:

    Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.

    Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz),

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Angriffe auf soziale Rechte von Geflüchteten.

    Der Dehumanisierung entgegentreten!

    Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU: „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ wurde am 13. März 2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.

    Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen
    Anhörung von Sachverständigen

    Gleichzeitig stand auch ein Antrag der AfD auf der Agenda.

    Papier zu weiteren Angriffen auf soziale Rechte von Geflüchteten | Debattenauszüge 19.01.2024 BT | Die aktuellen Diskussionen, Beschlüsse und Anträge im Bundestag und -rat, das rechts-konservative Gutachten von Dr. Daniel Thym/Universität Konstanz zielen auf eine nationale Sozialgesetzgebung, mit der eine sogenannte „Inländergleichbehandlung“ von geflüchteten Menschen abgelehnt wird. Die Entwürfe der Ausgrenzungen gehen so weit, dass selbst anerkannten Geflüchteten in den ersten Monaten des Bürgergeldbezuges, Leistungen nur in Sachleistungen gewährt werden sollen, während Inländer Geldleistungen erhalten.

    Das Verständnis von sozialen Rechten erstreckt sich bei den rechts-konservativen Diskussionen nicht darauf, dass soziale Rechte allen Menschen gleich zustehen, sondern besteht in Differenzierungen, Leistungsabsenkungen und -ausschlüssen. Dabei greifen sie selbst den Status quo der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an, da das BVerfG bei der sozialen Leistungsgewährung einen einheitlichen Standard des Existenzminimums, auch für Geflüchtete, entwickelt hat. Dennoch hat sich eine Sachleistungsversorgung für Geflüchtete verfestigt.

    Als Rechtfertigung für eine Leistungssenkung wird u. a. angeführt, dass die EU-Aufnahmerichtlinie nur eine Versorgung für ein notwendiges Existenzminimum und kein zusätzliches sozio-ökonomisches Existenzminimum (Taschengeld) vorsieht. In aktuellen Zahlen ausgedrückt würde das bedeuten, dass Geflüchtete lediglich 256 € und keine zusätzlichen 204 € (Taschengeld) pro Monat erhalten würden. Für Geduldete wird

    angeführt, dass deren Asylantrag bereits abgelehnt sei und sie nicht mehr unter das Regelwerk der Aufnahmerichtlinie fallen würden. Bei der gleichzeitig gültigen „Rückführungsrichtlinie“, die für Geduldete gelte, existierten keine Regelungen, die spezielle soziale Standards abgelehnter Geflüchteter erfassen würden.

    Diese speziellen Standards sollen einerseits in Form einer Sachleistungsversorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende über einen längeren Zeitraum, andererseits in speziellen Ausreiselagern für abgelehnte Geflüchtete durchgesetzt werden. Zu guter Letzt wollen rechts-konservativ-autoritäre Kräfte innerhalb der CDU/CSU das Sozialstaatsprinzip und damit ein Kernelement der Verfassung angreifen, indem durch eine Ergänzung des Grundgesetzes zwei Existenzminima eingeführt werden sollen.

    Sämtliche Vorschläge zielen in sozialen Bereichen auf eine weitere Spaltung der Gesellschaft, eine schärfere

    Trennung zwischen „In- und Ausländern“ und einen kompletten Ausschluss bestimmter Gruppen von sozialen Leistungen. Gegen diese rechts-konservative Politik müssen wir aufstehen! Soziale Rechte gelten für alle die hierzulande leben, egal ob sie „illegalisiert“ sind, nur „geduldet“ werden oder ihnen als Migrant:innen keine vollen Rechte gewährt werden. Wir müssen dafür eintreten, dass sie in allen Fragen, die ihr Leben und ihre Rechte betreffen, mitentscheiden können.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Kommunen nicht populistischer Stimmungsmache, rechten Parteien und rassistischen Bestrebungen überlassen!

    Globale Herausforderungen lokal lösen. Für eine antirassistische kommunale Offensive.

    Papier – Kommunale Offensive 2024 | Als Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes laden wir am … zu einem bundesweiten Online-Treffen ein. Wir möchten verschiedene Stimmen von Vertreter*innen einholen, die sich bereits mit Veröffentlichungen zu den derzeitigen autoritären Entwicklungen zu Wort gemeldet haben. Das vorliegende Diskussionspapier legt bewusst den Schwerpunkt auf Städte und Kommunen.

    Das Papier ist entlang von sechs Forderungen strukturiert. An diesen sechs Punkten sollten wir gleichzeitig ansetzen, um auf kommunaler Ebene wieder stärker in die Initiative zu kommen. Dabei sollte das übergeordnete Ziel sein, antirassistische und flüchtlingssolidarische Bewegungen auf kommunaler Ebene zu vereinen und somit Rassismus und Autoritarismus Einhalt zu gebieten. Wir fordern ein antirassistisches kommunalpolitisches Verständnis, das für mehr politischen Einfluss der Städte und Kommunen auf bundes- und europäischer Ebene eintritt und von vielen Aktiven auf lokaler Ebene mitgetragen wird. Dabei sollten wir auch an die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen anknüpfen, die Städten und Kommunen eine zentrale Rolle in der Lösung globaler Herausforderungen zugesteht. Gleichzeitig sollten wir für mehr kommunale Partizipationsmöglichkeiten und emanzipatorische Projekte eintreten und bestehende solidarische Initiativen weiterdenken und stärken.

    Kommunen brauchen mehr Autonomie, mehr Entscheidungsfreiheiten und mehr Geld. Die in Forderung sechs angedachte Finanzierungsmöglichkeit verbunden mit einer Investitionsoffensive aus einem EU-Topf bietet sich für eine Diskussion an. Zunächst geht es jedoch um eine Standortbestimmung, um eine Positionierung gegen autoritäre, rassistische und völkische Entwicklungen in diesem Land. Erfreulich wäre es, wenn das hier skizzierte antirassistische kommunalpolitische Verständnis zu einer Handlungsgrundlage für politische und kulturelle Aktionen auf kommunaler Ebene wird, um fortschrittliche, emanzipatorische Kämpfe zusammenzudenken – nicht nur bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten, sondern auch in anderen Politikfeldern, wie der Klima- und Wohnungspolitik.

    Hier ein Hinweis zu einer interessanten Veranstaltung in Hannover:

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Bezahlkarte, Ausweitung von Sachleistungen und angedachte Leistungskürzungen und -streichungen

    Die Angriffe auf die Rechte all jener Menschen, die nicht eine entsprechende Machtstellung im System haben, werden weitergehen.

    „Gutachten über rechtliche Spielräume zur Einschränkung von Asylbewerberleistungen und sonstiger Sozialleistungen für Personen mit Fluchthintergrund sowie die Ausweitung des Sachleistungsprinzips“

    #noAsylbLG | Weitere Absenkungen von Leistungen für Geflüchtete … werden durch eine „Verfassungsänderung“, mit „fünf zentralen Stellschrauben“ beim Bundesgesetzgeber und durch „drei Änderungsoptionen“ auf europäischer Ebene in einem Gutachten angedacht.

    GUTACHTEN – Uni-Konstanz

    Wie eine Bezahlkarte funktionieren könnte

    Unternehmen Publk präsentiert Visa-Debitkarte ohne Bankkonto. Die IT-Branche steht in den Startlöchern. Quelle

    Thüringen

    Thüringen Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa hat die Einführung von Bezahlkarten in zwei Thüringer Landkreisen verurteilt. Quelle

    Thüringen bereitet Einführung von Bezahlkarte vor. Quelle

    Frankfurt

    Die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses: Die Einführung von Bezahlkarten sorge nicht für eine Entlastung der Verwaltung, sondern schaffe Doppelstrukturen. Quelle

    Sachsen

    „Sachleistungen für Geflüchtete und Asylbewerber und einen Verzicht auf Geldleistungen lehnen die sächsischen Kommunen wegen des hohen Verwaltungsaufwands ab.“ Quelle

    Mönchengladbach

    Sozialdezernentin der Stadt Mönchengladbach, Dörte Schall hält wenig von einer Bezahlkarte. Quelle

    Flüchtlingsrat Niedersachsen | Offener Brief vom Flüchtlingsrat Niedersachsen – Menschenrechtliche Eckpunkte bei der Einführung einer Bezahlkarte. Quelle

    CDU-Antrag fordert Senkung der Leistungen für Asylbewerber

    Liveübertragung: Freitag, 19. Januar, 10.20 Uhr

    Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 19. Januar 2024, beraten wird. Nach knapp 70-minütiger Debatte soll der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Quelle

    Bayern

    Der Ministerrat hat beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft. Bayern nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Quelle Auszug Brief an Ehrenamtliche

    Kritik kommt vom Republikanischen Anwaltsverein RAV | (RAV) an den massiven Einrgiffen in die Rechte auf Handlungsfreiheit, informationellen Selbstbestimmung, dem Datenschutz und der Bewegungsfreiheit. Quelle

    Baden-Württemberg

    Kretschmann plädierte dafür, die Umsetzbarkeit einer solchen Karte im Blick zu behalten: „Der Aufwand dafür muss sich in Grenzen halten“, sagte er. Quelle

    Bezahlsystem für Geflüchtete: Karten der Abschreckung

    Netzpolitik.org | „Mehrere Parteien und Kommunen planen Chipkarten für Asylsuchende. Mit den Bezahlsystemen können Aufenthaltsbeschränkungen durchgesetzt und Einkäufe eingeschränkt werden. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die massiven Einschnitte in die Selbstbestimmung.“ Quelle

    Flüchtlingsverbände: Bezahlkarten für Asylbewerber sind diskrimierend. Quelle

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Einer gesellschaftlich autoritären Formierung entgegen treten – Soziale Rechte für alle!

    Verschiedene Veröffentlichungen und Stellungnahmen

    Das Recht zu schützen.

    Über proaktive Flüchtlingsaufnahme von Ländern und Kommunen.

    Das Recht zu schützen

    Wandel antidemokratischer Motive: Die Leipziger Autoritarismus Studie 2022

    Derzeit wird es offenbar durch gesellschaftlich konforme Ziele abgedeckt. Aber eine erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind eine große Gefahr für die Demokratie. Die Mobilisierbarkeit eines sehr breiten antidemokratischen Potentials ist bedrohlich und erfordert weiterhin große Anstrengungen für eine resiliente Gesellschaft gegen Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft.

    Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten

    Berliner Erklärung

    Mit zunehmender Fassungslosigkeit verfolgen wir die anhaltende Infragestellung des Rechts auf Asyl in den letzten Wochen und Monaten. Die pauschale Diffamierung von Schutzsuchenden hat die Grenze zur Menschenverachtung überschritten. Nun gilt es, in Verteidigung der Migrationsgesellschaft aufzustehen und zu widersprechen.

    ERKLÄRUNG

    Die offene Gesellschaft verteidigen

    Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, an einem autoritären Kipppunkt. Es ist Zeit sich zu entscheiden: Für eine Verteidigung der offenen Gesellschaft oder für ein Abgleiten in den Autoritarismus. Was in jahrzehntelangen antirassistischen und antifaschistischen Kämpfen erreicht wurde, ist in den letzten Monaten beispiellosen Angriffen ausgesetzt, ohne dass ein Ende in Sicht wäre.

    EINE POSITIONSBESTIMMUNG

    New Yorker Erklärung

    Große Flüchtlings- und Migrantenströme haben politische, wirtschaftliche, soziale, entwicklungsbezogene, humanitäre und menschenrechtliche Auswirkungen, die alle Grenzen überschreiten. Es handelt sich um globale Phänomene, die globale Herangehensweisen und globale Lösungen erfordern. Kein Staat kann derartige Ströme im Alleingang bewältigen. Nachbar- oder Transitländer, zumeist Entwicklungsländer, sind unverhältnismäßig stark betroffen.

    Der Global-Pakt wird als Werkzeugkasten angesehen, mit dem auf Basis der Menschenrechte Antworten auf die Herausforderungen globaler Fluchtbewegungen gegeben werden sollen.

    New Yorker Erklärung / Globaler Pakt für Flüchtlinge

    Hessen braucht eine Migrationsoffensive

    „Eine humane Flüchtlingspolitik ist eine Verpflichtung jedes demokratischen Rechtsstaates. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus – durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention zur Aufnahme von Schutzsuchenden verpflichtet.“

    AUFRUF – Migrationsoffensive

    Fünf-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl, Aufnahme- und Intergrationspolitik

    Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

    FÜNF-PUNKTE-PLAN

    APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle

    Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel.

    APPELL

    Die AfD greift nach der Macht

    Die Normalisierung der AfD schreitet seit Jahren voran. Monat um Monat verzeichnet die Partei reale und symbolische Geländegewinne in ihrem Hegemoniekampf für eine völkisch-autoritär formierte Gesellschaft. Inzwischen greift die AfD nach realer Macht.

    Aufruf zur Aktionskonferenz

    Bitte gerne weitere Erklärungen, Positionspapiere, Veröffentlichungen an info@asylblg-abschaffen.de schicken.

    DIE LINKE, die braucht heute uns!

    Wir stehen am Rand einer ökologischen und politischen Katastrophe: Die AfD marschiert im Stechschritt durch die Landtagswahlen, Grüne und SPD-Spitze wollen „im großen Stil abschieben“, die CDU baut Autobahnen – und DIE LINKE droht bei der nächsten Bundestagswahl an der
    Fünfprozenthürde zu scheitern.

    Wir-Jetzt-Hier

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 abseits von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

    Die Politik der sozialen Ausgrenzung muss gestoppt werden!

    Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz – Kurz erklärt!

    • Kommunen erhalten 7.500 € pro Geflüchteter. Gesamtvolumen 3,5 Milliarden €. Im Jahr 2024 wird der Bund eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden € leisten.
    • ———————————–
    • Die Leistungen für Asylsuchende sollen nach eineinhalb Jahren Aufenthalt eingeschränkt werden. Dauert das Asylverfahren länger, erhalten Asylsuchende bis zu 36 Monate Leistungen nach dem AsylbLG.
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    • Kürzungen von staatlichen Leistungen und Wertgutscheine oder Geldleistungen sind geplant.
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    • Eine Bezahlkarte wird eingeführt. Danach soll ein Teil ihres Guthaben auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Bis zum 31. Januar 2024 wird dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten wie bundesweit einheitliche Mindeststandards durchgesetzt werden können.
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    • Asylverfahren sollen bei Behörden und Gerichten schneller abgearbeitet werden. 6 Monate bis zur Entscheidung des Bundesamtes. Sechs Monate vor dem Verwaltungsgericht.
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    • Noch schneller soll es bei Geflüchteten gehen, die aus Ländern kommen wo die Anerkennungsquote unter fünf Prozent liegt. Hier sind drei Monate vorgegeben.

    Beschluss vom 6. November 2023, Top 6 Flüchtlingspolitik Humanität und Ordnung

    Kommertar zu den Beschlüssen der MPK

    Quelle Twitter Sarah Lincoln GFF | Der Beschluss des #Migrationsgipfel|s, Geflüchteten 36 Monate anstatt bisher 18 Monate die Sozialleistungen zu kürzen, ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums völlig

    Erst vor einem Jahr hat das BVerfG nach einer Vorlage der @freiheitsrechte erneut bestätigt, dass Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderbewegungen zu vermeiden, kein Absenken des Leistungsstandards rechtfertigen können. Rn. 56: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

    Damals ging es um die Leistungskürzungen in Sammelunterkünften, die die letzte Bundesregierung 2019 beschlossen hatte, ohne sie auch nur im Ansatz sachlich rechtfertigen zu können.

    Menschen­würdiges Existenz­mini­mum in Geflüchteten-Unterkünften

    Auch zur Verfassungswidrigkeit der Leistungskürzungen in den ersten 18 Monaten haben wir @freiheitsrechte eine ausführliche Vorlage geschrieben, mittlerweile hat auch das LSG Niedersachsen dazu einen Vorlagebeschluss erlassen.

    https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/existenzminimum/mustervorlage-asylblg

    Schon 2012 hat das BVerfG entschieden, dass abweichende Leistungen für #Geflüchtete nur möglich sind, wenn durch den kurzfristigen Aufenthalt tatsächlich ein geringerer Bedarf entsteht und nur Menschen erfasst sind, die nur kurzfristig in Deutschland sind. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

    Es gibt keinerlei empirische Untersuchung oder Belege dafür, dass #Geflüchtete anfangs einen niedrigeren Bedarf als andere Menschen hätten. 3 Jahre sind ganz sicher kein Kurzaufenthalt mehr! Zudem zeigen die Schutzquoten im Asylverfahren, dass viele Menschen dauerhaft bleiben.

    Sozialleistungen kürzen, um Menschen abzuschrecken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch widersinnig. Der Pullfaktor Sozialleistungen ist vielfach widerlegt.

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/migration-push-pull-faktoren-101.html

    Stellungnahme GGUA

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Soziale Rechte für alle! Jegliche Ausgrenzung beenden! Bundesweite Aktionstage vom 28.10.-1.11.23

    Social-media Aktionstage vom 23. Oktober bis 1. November 2023 - Menschenrechtsoffensive – Mitmachen – verändern!