• Asylbewerberleistungsgesetz

    Einer gesellschaftlich autoritären Formierung entgegen treten – Soziale Rechte für alle!

    Verschiedene Veröffentlichungen und Stellungnahmen

    Das Recht zu schützen.

    Über proaktive Flüchtlingsaufnahme von Ländern und Kommunen.

    Das Recht zu schützen

    Wandel antidemokratischer Motive: Die Leipziger Autoritarismus Studie 2022

    Derzeit wird es offenbar durch gesellschaftlich konforme Ziele abgedeckt. Aber eine erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind eine große Gefahr für die Demokratie. Die Mobilisierbarkeit eines sehr breiten antidemokratischen Potentials ist bedrohlich und erfordert weiterhin große Anstrengungen für eine resiliente Gesellschaft gegen Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft.

    Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten

    Berliner Erklärung

    Mit zunehmender Fassungslosigkeit verfolgen wir die anhaltende Infragestellung des Rechts auf Asyl in den letzten Wochen und Monaten. Die pauschale Diffamierung von Schutzsuchenden hat die Grenze zur Menschenverachtung überschritten. Nun gilt es, in Verteidigung der Migrationsgesellschaft aufzustehen und zu widersprechen.

    ERKLÄRUNG

    Die offene Gesellschaft verteidigen

    Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, an einem autoritären Kipppunkt. Es ist Zeit sich zu entscheiden: Für eine Verteidigung der offenen Gesellschaft oder für ein Abgleiten in den Autoritarismus. Was in jahrzehntelangen antirassistischen und antifaschistischen Kämpfen erreicht wurde, ist in den letzten Monaten beispiellosen Angriffen ausgesetzt, ohne dass ein Ende in Sicht wäre.

    EINE POSITIONSBESTIMMUNG

    New Yorker Erklärung

    Große Flüchtlings- und Migrantenströme haben politische, wirtschaftliche, soziale, entwicklungsbezogene, humanitäre und menschenrechtliche Auswirkungen, die alle Grenzen überschreiten. Es handelt sich um globale Phänomene, die globale Herangehensweisen und globale Lösungen erfordern. Kein Staat kann derartige Ströme im Alleingang bewältigen. Nachbar- oder Transitländer, zumeist Entwicklungsländer, sind unverhältnismäßig stark betroffen.

    Der Global-Pakt wird als Werkzeugkasten angesehen, mit dem auf Basis der Menschenrechte Antworten auf die Herausforderungen globaler Fluchtbewegungen gegeben werden sollen.

    New Yorker Erklärung / Globaler Pakt für Flüchtlinge

    Hessen braucht eine Migrationsoffensive

    „Eine humane Flüchtlingspolitik ist eine Verpflichtung jedes demokratischen Rechtsstaates. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus – durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention zur Aufnahme von Schutzsuchenden verpflichtet.“

    AUFRUF – Migrationsoffensive

    Fünf-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl, Aufnahme- und Intergrationspolitik

    Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

    FÜNF-PUNKTE-PLAN

    APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle

    Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel.

    APPELL

    Die AfD greift nach der Macht

    Die Normalisierung der AfD schreitet seit Jahren voran. Monat um Monat verzeichnet die Partei reale und symbolische Geländegewinne in ihrem Hegemoniekampf für eine völkisch-autoritär formierte Gesellschaft. Inzwischen greift die AfD nach realer Macht.

    Aufruf zur Aktionskonferenz

    Bitte gerne weitere Erklärungen, Positionspapiere, Veröffentlichungen an info@asylblg-abschaffen.de schicken.

    DIE LINKE, die braucht heute uns!

    Wir stehen am Rand einer ökologischen und politischen Katastrophe: Die AfD marschiert im Stechschritt durch die Landtagswahlen, Grüne und SPD-Spitze wollen „im großen Stil abschieben“, die CDU baut Autobahnen – und DIE LINKE droht bei der nächsten Bundestagswahl an der
    Fünfprozenthürde zu scheitern.

    Wir-Jetzt-Hier

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 abseits von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

    Die Politik der sozialen Ausgrenzung muss gestoppt werden!

    Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz – Kurz erklärt!

    • Kommunen erhalten 7.500 € pro Geflüchteter. Gesamtvolumen 3,5 Milliarden €. Im Jahr 2024 wird der Bund eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden € leisten.
    • ———————————–
    • Die Leistungen für Asylsuchende sollen nach eineinhalb Jahren Aufenthalt eingeschränkt werden. Dauert das Asylverfahren länger, erhalten Asylsuchende bis zu 36 Monate Leistungen nach dem AsylbLG.
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    • Kürzungen von staatlichen Leistungen und Wertgutscheine oder Geldleistungen sind geplant.
    • ———————————-
    • Eine Bezahlkarte wird eingeführt. Danach soll ein Teil ihres Guthaben auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Bis zum 31. Januar 2024 wird dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten wie bundesweit einheitliche Mindeststandards durchgesetzt werden können.
    • ———————————
    • Asylverfahren sollen bei Behörden und Gerichten schneller abgearbeitet werden. 6 Monate bis zur Entscheidung des Bundesamtes. Sechs Monate vor dem Verwaltungsgericht.
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    • Noch schneller soll es bei Geflüchteten gehen, die aus Ländern kommen wo die Anerkennungsquote unter fünf Prozent liegt. Hier sind drei Monate vorgegeben.

    Beschluss vom 6. November 2023, Top 6 Flüchtlingspolitik Humanität und Ordnung

    Kommertar zu den Beschlüssen der MPK

    Quelle Twitter Sarah Lincoln GFF | Der Beschluss des #Migrationsgipfel|s, Geflüchteten 36 Monate anstatt bisher 18 Monate die Sozialleistungen zu kürzen, ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums völlig

    Erst vor einem Jahr hat das BVerfG nach einer Vorlage der @freiheitsrechte erneut bestätigt, dass Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderbewegungen zu vermeiden, kein Absenken des Leistungsstandards rechtfertigen können. Rn. 56: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

    Damals ging es um die Leistungskürzungen in Sammelunterkünften, die die letzte Bundesregierung 2019 beschlossen hatte, ohne sie auch nur im Ansatz sachlich rechtfertigen zu können.

    Menschen­würdiges Existenz­mini­mum in Geflüchteten-Unterkünften

    Auch zur Verfassungswidrigkeit der Leistungskürzungen in den ersten 18 Monaten haben wir @freiheitsrechte eine ausführliche Vorlage geschrieben, mittlerweile hat auch das LSG Niedersachsen dazu einen Vorlagebeschluss erlassen.

    https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/existenzminimum/mustervorlage-asylblg

    Schon 2012 hat das BVerfG entschieden, dass abweichende Leistungen für #Geflüchtete nur möglich sind, wenn durch den kurzfristigen Aufenthalt tatsächlich ein geringerer Bedarf entsteht und nur Menschen erfasst sind, die nur kurzfristig in Deutschland sind. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

    Es gibt keinerlei empirische Untersuchung oder Belege dafür, dass #Geflüchtete anfangs einen niedrigeren Bedarf als andere Menschen hätten. 3 Jahre sind ganz sicher kein Kurzaufenthalt mehr! Zudem zeigen die Schutzquoten im Asylverfahren, dass viele Menschen dauerhaft bleiben.

    Sozialleistungen kürzen, um Menschen abzuschrecken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch widersinnig. Der Pullfaktor Sozialleistungen ist vielfach widerlegt.

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/migration-push-pull-faktoren-101.html

    Stellungnahme GGUA

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Soziale Rechte für alle! Jegliche Ausgrenzung beenden! Bundesweite Aktionstage vom 28.10.-1.11.23

    Social-media Aktionstage vom 23. Oktober bis 1. November 2023 - Menschenrechtsoffensive – Mitmachen – verändern!

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    AUFRUF bundesweite AKTIONSTAGE – AsylbLG abschaffen!

    Aktionstage vom 28. Oktober bis 1. November 2023

    Zur bundesweiten Aktionswoche rufen auf: Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes | Flüchtlingsrat NRW e. V. | Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. | Thomas Kurig, (Koordinator Freundeskreis Flüchtlinge Reutlingen-Ohmenhausen) | Bayerische Flüchtlingsrat | Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. | Kölner Flüchtlingsrat e. V. | Flüchtlingsrat Berlin e. V. | Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz | Eva Weber, Berlin +
    Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V. | refugees4refugees Stuttgart | „Hof Ulenkrug – Europäische Kooperative Longo maï“ | FAU Freiburg | Prof.Dr. Sabine Broeck Universität Bremen | Imam-Jonas Dogesch, Sozialarbeiter, Rostock | Arbeitskreis Flüchtlinge Reutlingen |

    Soziale Rechte für ALLE! Jegliche Ausgrenzung beenden!

    AUFRUF | Auf die rassistischen Übergriffe gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.

    Am 1. November jährt sich das Inkrafttreten des ausgrenzenden Gesetzes zum 30. mal. Dies nehmen wir zum Anlass, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen.

    Unterzeichnet den AUFRUF und nehmt Teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023

    Meldet eure Aktionen und Unterschrift an info@asylblg-abschaffen.de

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Politische Angriffe von Ministerpräsidenten, Parteien, Landräten und Städtevertretungen auf die sozialen Rechte von Geflüchteten.

    Bundesweite Aktionstage für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 28. Oktober bis 1. November 2023.

    Seit einigen Monaten werden soziale Rechte von Geflüchteten durch verschiedene politische Lager verstärkt in Frage gestellt. So sollen existenzielle minimale Leistungen weiter gesenkt und in Sammellagern erneut ausschließlich das ausgrenzende Sachleistungsprinzip durchgesetzt werden. Das sogenannte Taschengeld soll nicht mehr in bar ausbezahlt werden. Geflüchtete, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, sollen nur noch Sachleistungen erhalten. Von einer Arbeitspflicht bei gemeinnütziger Arbeit ist die Rede. Selbst eine Grundgesetzänderung, mit dem das Sozialstaatsgebot angegriffen wird, steht im Raum, um Leistungen für Geflüchtete senken zu können. Der parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU fordert selbst die Abschaffung des Individualrecht auf Asyl, womit Sozialleistungen „umfassend ausgeschlossen“ wären.

    Zahlreiche Forderungen widersprechen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einige der Forderungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) realisierbar, bedeuten einen Rückfall in die 1980er Jahre, und führen zu einer massiven Ausgrenzung von Geflüchteten in Sammellagern mit autoritaristischen Verboten. Die aktuellen Herausforderungen bezüglich Flucht und Migration, die eng mit weiteren Krisen verbunden sind, müssen transnational gelöst werden. Von rechts-konservativer Seite vorgeschlagenen nationale Lösungen sind durch einen intensiven Abbau von sozialen Grundrechten für Geflüchtete verbunden.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg

    Keine Leistungssenkungen, Arbeitspflicht und Substandards für Geflüchtete

    An den Landkreistag Baden-Württemberg e.V., Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart | Offener BRIEF download Freiburg 12.09.2023

    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg | Der Brief geht direkt an den Landkreis Schwarzwald-Hochschwarzwald, den Landkreis Emmendingen und den Ortenaukreis. | Betreff: Resolution des Landkreistags: „Geflüchtetenaufnahme steuern, begrenzen und auskömmlich finanzieren“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind über die Ausführungen in erwähnter Resolution verwundert und weisen Ihre Vorschläge, die die Grundrechte von Geflüchteten in Frage stellen, entschieden zurück.

    Grundsätzlich ist es eine Frage der politischen Einstellung, wie Probleme gelöst werden. Baden-Württembergs (rechts)-konservative Politik hat bereits in den 1980er Jahren geflüchtete Menschen aus sozialpolitischen Grundrechtsansprüchen ausgegrenzt. Dies hat zur Ausgrenzung von Geflüchteten in Massenlagern und zu intensiven Grundrechtseinschränkungen geführt. Mit Ihrer Resolution führen Sie diese ausgrenzende Migrations- und Aufnahmepolitik nicht nur fort, sondern fallen hinter geltende menschen- und grundrechtliche Standards zurück.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    TAGUNG in BERLIN – 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: DISKRIMINIEREN UND ABSCHRECKEN PER GESETZ.

    Tagung am 30. Oktober, 12 – 21 Uhr, Berlin Global Village – Ärzte der Welt, BafF, AMADEU ANTONIO STIFTUNG

    Ein fauler „Kompromiss“ als Reaktion auf rassistische Gewalt:

    Vor knapp 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damit wurden niedrigere Sozial- und Gesundheitsleistungen für Geflüchtete festgelegt und erstmals eine Ungleichbehandlung in Bezug auf wesentliche soziale Grunddienste gesetzlich verankert. Das AsylbLG war Teil des sogenannten „Asylkompromisses“ von 1992, durchgesetzt von den damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD. Der sogenannte „Asylkompromiss“ war in menschenverachtender Weise die Antwort auf die schwere rassistische Gewalt gegen geflüchtete Menschen an verschiedenen Orten in Deutschland.

    30 Jahre später steht mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU (GEAS) eine weitere Einschränkung des Rechts auf Asyl an.

    Das Fortdauern des AsylbLG seit 30 Jahren und die aktuellen Verschärfungen in der europäischen Asylpolitik nehmen wir zum Anlass, die Wechselwirkungen zwischen struktureller, rassistischer und gesetzlich festgeschriebener Ungleichbehandlung aufzuzeigen. Dabei möchten wir insbesondere die oftmals ungesehenen konkreten Auswirkungen des AsylbLG auf die Lebensrealität von Geflüchteten thematisieren.

    • In welchem Kontext ist das AsylbLG damals entstanden?
    • Wie führten rassistische Übergriffe, zu Ungleichbehandlung und Einschränkungen in Bezug auf Sozialleistungen?
    • Welche konkreten Auswirkungen hat das AsylbLG auf die Gesundheit geflüchteter Menschen?
    • Welchen Einfluss hatte die Zivilgesellschaft damals und heute?
    • Darüber wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen!
    • Gemeinsam mit Aktivist*innen, Menschen aus Versorgung und Beratung, politischen Entscheidungsträger*innen, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit wollen wir Wissen austauschen, uns vernetzen und gemeinsam konkrete Empfehlungen und Forderungen formulieren!

    Das Programm und die Anmeldeinformationen finden sich in Kürze auf der Homepage der BAfF.
    Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren

    für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

    Paulsenstr. 55-56 | 12163 Berlin

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Offener Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

    Offenen Brief unterschreiben!

    Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

    OFFENER BRIEF 
    
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 
    info@bmas.bund.de
    arbeitundsoziales@bundestag.de
    
    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Soziales Herrn Bernd Rützel 
    und die Verantwortlichen der einzelnen Parteien 
    
    30 Jahre sind genug – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! 
    
    Vor 30 Jahren, am 26. Mai 1993, wurde im Rahmen des sogenannten „Asylkompromisses“ nicht nur das Grundrecht auf Asyl ausgehöhlt, sondern auch das ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt. Obwohl das gesetzliche Existenzminimum für Bezieher*innen von Bürgergeld (Hartz IV) bereits niedrig gerechnet wird und nicht für ein menschenwürdiges Leben ausreicht, erhalten Personen im AsylbLG noch weniger als das staatlich festgelegte Existenzminimum.
    
    Das AsylbLG bedeutet eine massive Einschränkung der Grundrechte von Menschen auf der Flucht, die in der Bundesrepublik Schutz suchen. Mit dem Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip, verpflichtende „gemeinnützige Arbeit“ für 80 Cent/h und eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung für Geflüchtete eingeführt. Weiterhin wurde über die Jahre ein umfassender Sanktionskatalog festgelegt, mit dem weitere Kürzungen der nur minimal gewährten Leistungen möglich sind. Das Gesetz dient auch der Durchsetzung von Sammellagern, in denen eine Wohnsitzauflage, ein Ausbildungs- und Arbeitsverbot sowie eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit existieren.  
    
    In den zurückliegenden 30 Jahren gab es, vor allem von den Betroffenen selbst, kontinuierliche bundesweite Protestaktionen gegen die im AsybLG festgeschriebene soziale Ausgrenzung, Ungleichbehandlung und die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Vielfach wurde das Gesetz aus verschiedenen Perspektiven ausführlich und fundiert kritisiert und jüngst von 144 Organisationen dessen Abschaffung gefordert.
    
    Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgelegt, sie wolle das „Asylbewerberleistungsgesetz im Lichte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weiterentwickeln“. Für uns kann eine „Weiterentwicklung“ nur bedeuten, dass die Bundesregierung endlich aufhört, Menschen in ein Leben unter dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum und in ein staatlich diktiertes Sachleistungssystem zu zwingen.
    
    Daher sagen wir: 30 Jahre sind genug! Wir fordern die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes. 
    
    +++ENDE Offener Brief+++
    Offener Brief zum download und Unterschriftensammlung 
    
    Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass das AsylbLG nach 30 Jahren endlich abgeschafft wird und werdet Teil der Kampagne!
    Mehr infos hier: MITMACHEN
    

    Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!

    505 Unterschriften

    Offenen Brief unterschreiben.

    a) Name erscheint kurzzeitig auf der Homepage.

    b ) Wenn der Name nicht öffentlich angezeigt werden soll, bitte ankreuzen.

    c) Der Offene Brief mit deinem Namen und Email-Adresse geht nach Unterzeichnung direkt an info@bmas.bund.de und arbeitundsoziales@bundestag.de . Weiterhin werden die Verantwortlichen der Parteien (nicht die AfD) über den Stand der Unterschriftensammlung informiert.

    d) Unterschrift bestätigen (Mailaccound), erst dann ist sie gültig.

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    f) Die Daten werden nur an oben Genannte weitergegeben und nur für den hier genannten Zweck gespeichert.

    g) Nach Abschluss der Unterschriftensammlung unter den Offenen Brief werden sämtliche Daten gelöscht.

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