• Asylbewerberleistungsgesetz

    Kommunen nicht populistischer Stimmungsmache, rechten Parteien und rassistischen Bestrebungen überlassen!

    Globale Herausforderungen lokal lösen. Für eine antirassistische kommunale Offensive.

    Papier – Kommunale Offensive 2024 | Als Kampagne zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes laden wir am … zu einem bundesweiten Online-Treffen ein. Wir möchten verschiedene Stimmen von Vertreter*innen einholen, die sich bereits mit Veröffentlichungen zu den derzeitigen autoritären Entwicklungen zu Wort gemeldet haben. Das vorliegende Diskussionspapier legt bewusst den Schwerpunkt auf Städte und Kommunen.

    Das Papier ist entlang von sechs Forderungen strukturiert. An diesen sechs Punkten sollten wir gleichzeitig ansetzen, um auf kommunaler Ebene wieder stärker in die Initiative zu kommen. Dabei sollte das übergeordnete Ziel sein, antirassistische und flüchtlingssolidarische Bewegungen auf kommunaler Ebene zu vereinen und somit Rassismus und Autoritarismus Einhalt zu gebieten. Wir fordern ein antirassistisches kommunalpolitisches Verständnis, das für mehr politischen Einfluss der Städte und Kommunen auf bundes- und europäischer Ebene eintritt und von vielen Aktiven auf lokaler Ebene mitgetragen wird. Dabei sollten wir auch an die Nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) der Vereinten Nationen anknüpfen, die Städten und Kommunen eine zentrale Rolle in der Lösung globaler Herausforderungen zugesteht. Gleichzeitig sollten wir für mehr kommunale Partizipationsmöglichkeiten und emanzipatorische Projekte eintreten und bestehende solidarische Initiativen weiterdenken und stärken.

    Kommunen brauchen mehr Autonomie, mehr Entscheidungsfreiheiten und mehr Geld. Die in Forderung sechs angedachte Finanzierungsmöglichkeit verbunden mit einer Investitionsoffensive aus einem EU-Topf bietet sich für eine Diskussion an. Zunächst geht es jedoch um eine Standortbestimmung, um eine Positionierung gegen autoritäre, rassistische und völkische Entwicklungen in diesem Land. Erfreulich wäre es, wenn das hier skizzierte antirassistische kommunalpolitische Verständnis zu einer Handlungsgrundlage für politische und kulturelle Aktionen auf kommunaler Ebene wird, um fortschrittliche, emanzipatorische Kämpfe zusammenzudenken – nicht nur bezüglich der Aufnahme von Geflüchteten, sondern auch in anderen Politikfeldern, wie der Klima- und Wohnungspolitik.

    Hier ein Hinweis zu einer interessanten Veranstaltung in Hannover:

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Bezahlkarte, Ausweitung von Sachleistungen und angedachte Leistungskürzungen und -streichungen

    Die Angriffe auf die Rechte all jener Menschen, die nicht eine entsprechende Machtstellung im System haben, werden weitergehen.

    „Gutachten über rechtliche Spielräume zur Einschränkung von Asylbewerberleistungen und sonstiger Sozialleistungen für Personen mit Fluchthintergrund sowie die Ausweitung des Sachleistungsprinzips“

    #noAsylbLG | Weitere Absenkungen von Leistungen für Geflüchtete … werden durch eine „Verfassungsänderung“, mit „fünf zentralen Stellschrauben“ beim Bundesgesetzgeber und durch „drei Änderungsoptionen“ auf europäischer Ebene in einem Gutachten angedacht.

    GUTACHTEN – Uni-Konstanz

    Wie eine Bezahlkarte funktionieren könnte

    Unternehmen Publk präsentiert Visa-Debitkarte ohne Bankkonto. Die IT-Branche steht in den Startlöchern. Quelle

    Thüringen

    Thüringen Migrationsbeauftragte Mirjam Kruppa hat die Einführung von Bezahlkarten in zwei Thüringer Landkreisen verurteilt. Quelle

    Thüringen bereitet Einführung von Bezahlkarte vor. Quelle

    Frankfurt

    Die Frankfurter Sozialdezernentin Elke Voitl in der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses: Die Einführung von Bezahlkarten sorge nicht für eine Entlastung der Verwaltung, sondern schaffe Doppelstrukturen. Quelle

    Sachsen

    „Sachleistungen für Geflüchtete und Asylbewerber und einen Verzicht auf Geldleistungen lehnen die sächsischen Kommunen wegen des hohen Verwaltungsaufwands ab.“ Quelle

    Mönchengladbach

    Sozialdezernentin der Stadt Mönchengladbach, Dörte Schall hält wenig von einer Bezahlkarte. Quelle

    Flüchtlingsrat Niedersachsen | Offener Brief vom Flüchtlingsrat Niedersachsen – Menschenrechtliche Eckpunkte bei der Einführung einer Bezahlkarte. Quelle

    CDU-Antrag fordert Senkung der Leistungen für Asylbewerber

    Liveübertragung: Freitag, 19. Januar, 10.20 Uhr

    Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ (20/9740) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag, 19. Januar 2024, beraten wird. Nach knapp 70-minütiger Debatte soll der Antrag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen werden. Quelle

    Bayern

    Der Ministerrat hat beschlossen, ein bayernweites Bezahlkartensystem für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuführen. Hiermit sollen Bargeldleistungen weitestgehend ersetzt werden. Mit der Einführung werden Zuzugsanreize verringert und die Finanzierung von Schlepperkriminalität bekämpft. Bayern nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Quelle Auszug Brief an Ehrenamtliche

    Kritik kommt vom Republikanischen Anwaltsverein RAV | (RAV) an den massiven Einrgiffen in die Rechte auf Handlungsfreiheit, informationellen Selbstbestimmung, dem Datenschutz und der Bewegungsfreiheit. Quelle

    Baden-Württemberg

    Kretschmann plädierte dafür, die Umsetzbarkeit einer solchen Karte im Blick zu behalten: „Der Aufwand dafür muss sich in Grenzen halten“, sagte er. Quelle

    Bezahlsystem für Geflüchtete: Karten der Abschreckung

    Netzpolitik.org | „Mehrere Parteien und Kommunen planen Chipkarten für Asylsuchende. Mit den Bezahlsystemen können Aufenthaltsbeschränkungen durchgesetzt und Einkäufe eingeschränkt werden. Flüchtlingsorganisationen kritisieren die massiven Einschnitte in die Selbstbestimmung.“ Quelle

    Flüchtlingsverbände: Bezahlkarten für Asylbewerber sind diskrimierend. Quelle

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Einer gesellschaftlich autoritären Formierung entgegen treten – Soziale Rechte für alle!

    Verschiedene Veröffentlichungen und Stellungnahmen

    Das Recht zu schützen.

    Über proaktive Flüchtlingsaufnahme von Ländern und Kommunen.

    Das Recht zu schützen

    Wandel antidemokratischer Motive: Die Leipziger Autoritarismus Studie 2022

    Derzeit wird es offenbar durch gesellschaftlich konforme Ziele abgedeckt. Aber eine erhöhte Aggressionsbereitschaft gegenüber bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind eine große Gefahr für die Demokratie. Die Mobilisierbarkeit eines sehr breiten antidemokratischen Potentials ist bedrohlich und erfordert weiterhin große Anstrengungen für eine resiliente Gesellschaft gegen Menschenfeindlichkeit und Demokratiefeindschaft.

    Autoritäre Dynamiken in unsicheren Zeiten

    Berliner Erklärung

    Mit zunehmender Fassungslosigkeit verfolgen wir die anhaltende Infragestellung des Rechts auf Asyl in den letzten Wochen und Monaten. Die pauschale Diffamierung von Schutzsuchenden hat die Grenze zur Menschenverachtung überschritten. Nun gilt es, in Verteidigung der Migrationsgesellschaft aufzustehen und zu widersprechen.

    ERKLÄRUNG

    Die offene Gesellschaft verteidigen

    Wir stehen vor einem Scherbenhaufen, an einem autoritären Kipppunkt. Es ist Zeit sich zu entscheiden: Für eine Verteidigung der offenen Gesellschaft oder für ein Abgleiten in den Autoritarismus. Was in jahrzehntelangen antirassistischen und antifaschistischen Kämpfen erreicht wurde, ist in den letzten Monaten beispiellosen Angriffen ausgesetzt, ohne dass ein Ende in Sicht wäre.

    EINE POSITIONSBESTIMMUNG

    New Yorker Erklärung

    Große Flüchtlings- und Migrantenströme haben politische, wirtschaftliche, soziale, entwicklungsbezogene, humanitäre und menschenrechtliche Auswirkungen, die alle Grenzen überschreiten. Es handelt sich um globale Phänomene, die globale Herangehensweisen und globale Lösungen erfordern. Kein Staat kann derartige Ströme im Alleingang bewältigen. Nachbar- oder Transitländer, zumeist Entwicklungsländer, sind unverhältnismäßig stark betroffen.

    Der Global-Pakt wird als Werkzeugkasten angesehen, mit dem auf Basis der Menschenrechte Antworten auf die Herausforderungen globaler Fluchtbewegungen gegeben werden sollen.

    New Yorker Erklärung / Globaler Pakt für Flüchtlinge

    Hessen braucht eine Migrationsoffensive

    „Eine humane Flüchtlingspolitik ist eine Verpflichtung jedes demokratischen Rechtsstaates. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich – nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen des Nationalsozialismus – durch das Grundgesetz, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention zur Aufnahme von Schutzsuchenden verpflichtet.“

    AUFRUF – Migrationsoffensive

    Fünf-Punkte-Plan für eine funktionierende Asyl, Aufnahme- und Intergrationspolitik

    Aktuelle Herausforderungen bei der Aufnahme geflüchteter Menschen machen mehr denn je deutlich: Es braucht eine gut funktionierende Asyl-, Aufnahme- und Integrationspolitik. Statt Geflüchtete gesellschaftlich und rechtlich auszugrenzen, ist ein Umdenken nötig, um ihre Aufnahme zu meistern und sich unserer Gesellschaft bietenden Chancen zu nutzen. Die derzeitigen Abschottungs- und Abwehrdiskussionen helfen dabei nicht. Sie halten Menschen auf der Flucht auch nicht davon ab, ein Leben in Sicherheit zu suchen.

    FÜNF-PUNKTE-PLAN

    APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle

    Mit Bestürzung verfolgen wir die aktuelle politische Debatte über Asylsuchende, die zunehmend von sachfremden und menschenfeindlichen Forderungen dominiert wird. Die Diskussionen über Sozialleistungen sind dafür ein gutes Beispiel.

    APPELL

    Die AfD greift nach der Macht

    Die Normalisierung der AfD schreitet seit Jahren voran. Monat um Monat verzeichnet die Partei reale und symbolische Geländegewinne in ihrem Hegemoniekampf für eine völkisch-autoritär formierte Gesellschaft. Inzwischen greift die AfD nach realer Macht.

    Aufruf zur Aktionskonferenz

    Bitte gerne weitere Erklärungen, Positionspapiere, Veröffentlichungen an info@asylblg-abschaffen.de schicken.

    DIE LINKE, die braucht heute uns!

    Wir stehen am Rand einer ökologischen und politischen Katastrophe: Die AfD marschiert im Stechschritt durch die Landtagswahlen, Grüne und SPD-Spitze wollen „im großen Stil abschieben“, die CDU baut Autobahnen – und DIE LINKE droht bei der nächsten Bundestagswahl an der
    Fünfprozenthürde zu scheitern.

    Wir-Jetzt-Hier

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 abseits von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

    Die Politik der sozialen Ausgrenzung muss gestoppt werden!

    Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz – Kurz erklärt!

    • Kommunen erhalten 7.500 € pro Geflüchteter. Gesamtvolumen 3,5 Milliarden €. Im Jahr 2024 wird der Bund eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden € leisten.
    • ———————————–
    • Die Leistungen für Asylsuchende sollen nach eineinhalb Jahren Aufenthalt eingeschränkt werden. Dauert das Asylverfahren länger, erhalten Asylsuchende bis zu 36 Monate Leistungen nach dem AsylbLG.
    • ———————————-
    • Kürzungen von staatlichen Leistungen und Wertgutscheine oder Geldleistungen sind geplant.
    • ———————————-
    • Eine Bezahlkarte wird eingeführt. Danach soll ein Teil ihres Guthaben auf eine Bezahlkarte gebucht werden. Bis zum 31. Januar 2024 wird dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeiten wie bundesweit einheitliche Mindeststandards durchgesetzt werden können.
    • ———————————
    • Asylverfahren sollen bei Behörden und Gerichten schneller abgearbeitet werden. 6 Monate bis zur Entscheidung des Bundesamtes. Sechs Monate vor dem Verwaltungsgericht.
    • ———————————
    • Noch schneller soll es bei Geflüchteten gehen, die aus Ländern kommen wo die Anerkennungsquote unter fünf Prozent liegt. Hier sind drei Monate vorgegeben.

    Beschluss vom 6. November 2023, Top 6 Flüchtlingspolitik Humanität und Ordnung

    Kommertar zu den Beschlüssen der MPK

    Quelle Twitter Sarah Lincoln GFF | Der Beschluss des #Migrationsgipfel|s, Geflüchteten 36 Monate anstatt bisher 18 Monate die Sozialleistungen zu kürzen, ignoriert die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums völlig

    Erst vor einem Jahr hat das BVerfG nach einer Vorlage der @freiheitsrechte erneut bestätigt, dass Migrationspolitische Erwägungen, Anreize für Wanderbewegungen zu vermeiden, kein Absenken des Leistungsstandards rechtfertigen können. Rn. 56: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/10/ls20221019_1bvl000321.html

    Damals ging es um die Leistungskürzungen in Sammelunterkünften, die die letzte Bundesregierung 2019 beschlossen hatte, ohne sie auch nur im Ansatz sachlich rechtfertigen zu können.

    Menschen­würdiges Existenz­mini­mum in Geflüchteten-Unterkünften

    Auch zur Verfassungswidrigkeit der Leistungskürzungen in den ersten 18 Monaten haben wir @freiheitsrechte eine ausführliche Vorlage geschrieben, mittlerweile hat auch das LSG Niedersachsen dazu einen Vorlagebeschluss erlassen.

    https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/existenzminimum/mustervorlage-asylblg

    Schon 2012 hat das BVerfG entschieden, dass abweichende Leistungen für #Geflüchtete nur möglich sind, wenn durch den kurzfristigen Aufenthalt tatsächlich ein geringerer Bedarf entsteht und nur Menschen erfasst sind, die nur kurzfristig in Deutschland sind. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/07/ls20120718_1bvl001010.html

    Es gibt keinerlei empirische Untersuchung oder Belege dafür, dass #Geflüchtete anfangs einen niedrigeren Bedarf als andere Menschen hätten. 3 Jahre sind ganz sicher kein Kurzaufenthalt mehr! Zudem zeigen die Schutzquoten im Asylverfahren, dass viele Menschen dauerhaft bleiben.

    Sozialleistungen kürzen, um Menschen abzuschrecken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch widersinnig. Der Pullfaktor Sozialleistungen ist vielfach widerlegt.

    https://www.tagesschau.de/faktenfinder/migration-push-pull-faktoren-101.html

    Stellungnahme GGUA

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Soziale Rechte für alle! Jegliche Ausgrenzung beenden! Bundesweite Aktionstage vom 28.10.-1.11.23

    Social-media Aktionstage vom 23. Oktober bis 1. November 2023 - Menschenrechtsoffensive – Mitmachen – verändern!

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    AUFRUF bundesweite AKTIONSTAGE – AsylbLG abschaffen!

    Aktionstage vom 28. Oktober bis 1. November 2023

    Zur bundesweiten Aktionswoche rufen auf: Kampagne für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes | Flüchtlingsrat NRW e. V. | Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V | Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e. V. | Thomas Kurig, (Koordinator Freundeskreis Flüchtlinge Reutlingen-Ohmenhausen) | Bayerische Flüchtlingsrat | Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V. | Kölner Flüchtlingsrat e. V. | Flüchtlingsrat Berlin e. V. | Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz | Eva Weber, Berlin +
    Forschungsgesellschaft Flucht & Migration e.V. | refugees4refugees Stuttgart | „Hof Ulenkrug – Europäische Kooperative Longo maï“ | FAU Freiburg | Prof.Dr. Sabine Broeck Universität Bremen | Imam-Jonas Dogesch, Sozialarbeiter, Rostock | Arbeitskreis Flüchtlinge Reutlingen |

    Soziale Rechte für ALLE! Jegliche Ausgrenzung beenden!

    AUFRUF | Auf die rassistischen Übergriffe gegen Geflüchtete Anfang der 90er Jahre antwortete eine breite Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien mit Hetze und Ausgrenzung: Das Grundrecht auf Asyl wurde ausgehöhlt und mit dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ein diskriminierendes Sondergesetz beschlossen. Erstmals wurde eine bestimmte Bevölkerungsgruppe aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt und intensive sozialpolitische Eingriffe in Grund- und Menschenrechte gesetzlich legitimiert. Betroffene wurden letztlich zu einem prekären Leben in Substandards gezwungen. Selbst der Kontakt mit Bargeld wurde durch das Sachleistungsprinzip verboten. 19 Jahre wurden die minimal gewährten (Sach-)Leistungen nicht angehoben.

    Am 1. November jährt sich das Inkrafttreten des ausgrenzenden Gesetzes zum 30. mal. Dies nehmen wir zum Anlass, die Forderungen nach der Abschaffung des AsylbLG und jeglicher sozialpolitischer Ausgrenzung auf die Straße zu tragen.

    Unterzeichnet den AUFRUF und nehmt Teil an der Aktionswoche vom 28.10. – 01.11.2023

    Meldet eure Aktionen und Unterschrift an info@asylblg-abschaffen.de

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Politische Angriffe von Ministerpräsidenten, Parteien, Landräten und Städtevertretungen auf die sozialen Rechte von Geflüchteten.

    Bundesweite Aktionstage für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 28. Oktober bis 1. November 2023.

    Seit einigen Monaten werden soziale Rechte von Geflüchteten durch verschiedene politische Lager verstärkt in Frage gestellt. So sollen existenzielle minimale Leistungen weiter gesenkt und in Sammellagern erneut ausschließlich das ausgrenzende Sachleistungsprinzip durchgesetzt werden. Das sogenannte Taschengeld soll nicht mehr in bar ausbezahlt werden. Geflüchtete, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, sollen nur noch Sachleistungen erhalten. Von einer Arbeitspflicht bei gemeinnütziger Arbeit ist die Rede. Selbst eine Grundgesetzänderung, mit dem das Sozialstaatsgebot angegriffen wird, steht im Raum, um Leistungen für Geflüchtete senken zu können. Der parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU fordert selbst die Abschaffung des Individualrecht auf Asyl, womit Sozialleistungen „umfassend ausgeschlossen“ wären.

    Zahlreiche Forderungen widersprechen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einige der Forderungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) realisierbar, bedeuten einen Rückfall in die 1980er Jahre, und führen zu einer massiven Ausgrenzung von Geflüchteten in Sammellagern mit autoritaristischen Verboten. Die aktuellen Herausforderungen bezüglich Flucht und Migration, die eng mit weiteren Krisen verbunden sind, müssen transnational gelöst werden. Von rechts-konservativer Seite vorgeschlagenen nationale Lösungen sind durch einen intensiven Abbau von sozialen Grundrechten für Geflüchtete verbunden.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg

    Keine Leistungssenkungen, Arbeitspflicht und Substandards für Geflüchtete

    An den Landkreistag Baden-Württemberg e.V., Panoramastraße 37, 70174 Stuttgart | Offener BRIEF download Freiburg 12.09.2023

    Offener Brief an den Landkreistag von Baden-Württemberg | Der Brief geht direkt an den Landkreis Schwarzwald-Hochschwarzwald, den Landkreis Emmendingen und den Ortenaukreis. | Betreff: Resolution des Landkreistags: „Geflüchtetenaufnahme steuern, begrenzen und auskömmlich finanzieren“

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir sind über die Ausführungen in erwähnter Resolution verwundert und weisen Ihre Vorschläge, die die Grundrechte von Geflüchteten in Frage stellen, entschieden zurück.

    Grundsätzlich ist es eine Frage der politischen Einstellung, wie Probleme gelöst werden. Baden-Württembergs (rechts)-konservative Politik hat bereits in den 1980er Jahren geflüchtete Menschen aus sozialpolitischen Grundrechtsansprüchen ausgegrenzt. Dies hat zur Ausgrenzung von Geflüchteten in Massenlagern und zu intensiven Grundrechtseinschränkungen geführt. Mit Ihrer Resolution führen Sie diese ausgrenzende Migrations- und Aufnahmepolitik nicht nur fort, sondern fallen hinter geltende menschen- und grundrechtliche Standards zurück.

  • Asylbewerberleistungsgesetz

    TAGUNG in BERLIN – 30 Jahre Asylbewerberleistungsgesetz: DISKRIMINIEREN UND ABSCHRECKEN PER GESETZ.

    Tagung am 30. Oktober, 12 – 21 Uhr, Berlin Global Village – Ärzte der Welt, BafF, AMADEU ANTONIO STIFTUNG

    Ein fauler „Kompromiss“ als Reaktion auf rassistische Gewalt:

    Vor knapp 30 Jahren, am 1. November 1993, trat das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Kraft. Damit wurden niedrigere Sozial- und Gesundheitsleistungen für Geflüchtete festgelegt und erstmals eine Ungleichbehandlung in Bezug auf wesentliche soziale Grunddienste gesetzlich verankert. Das AsylbLG war Teil des sogenannten „Asylkompromisses“ von 1992, durchgesetzt von den damaligen Regierungsparteien CDU/CSU und FDP sowie der oppositionellen SPD. Der sogenannte „Asylkompromiss“ war in menschenverachtender Weise die Antwort auf die schwere rassistische Gewalt gegen geflüchtete Menschen an verschiedenen Orten in Deutschland.

    30 Jahre später steht mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der EU (GEAS) eine weitere Einschränkung des Rechts auf Asyl an.

    Das Fortdauern des AsylbLG seit 30 Jahren und die aktuellen Verschärfungen in der europäischen Asylpolitik nehmen wir zum Anlass, die Wechselwirkungen zwischen struktureller, rassistischer und gesetzlich festgeschriebener Ungleichbehandlung aufzuzeigen. Dabei möchten wir insbesondere die oftmals ungesehenen konkreten Auswirkungen des AsylbLG auf die Lebensrealität von Geflüchteten thematisieren.

    • In welchem Kontext ist das AsylbLG damals entstanden?
    • Wie führten rassistische Übergriffe, zu Ungleichbehandlung und Einschränkungen in Bezug auf Sozialleistungen?
    • Welche konkreten Auswirkungen hat das AsylbLG auf die Gesundheit geflüchteter Menschen?
    • Welchen Einfluss hatte die Zivilgesellschaft damals und heute?
    • Darüber wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen!
    • Gemeinsam mit Aktivist*innen, Menschen aus Versorgung und Beratung, politischen Entscheidungsträger*innen, Verbänden und der interessierten Öffentlichkeit wollen wir Wissen austauschen, uns vernetzen und gemeinsam konkrete Empfehlungen und Forderungen formulieren!

    Das Programm und die Anmeldeinformationen finden sich in Kürze auf der Homepage der BAfF.
    Bundesweite Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren

    für Flüchtlinge und Folteropfer – BAfF e.V.

    Paulsenstr. 55-56 | 12163 Berlin