Asylbewerberleistungsgesetz
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Nein zur Bezahlkarte, medizinischer Einschränkung und Leistungskürzungen
Bundesweite Tagung ‚Gleiche soziale Rechte für ALLE“ am 15. Februar 2025 in Hannover
PROGRAMM
Das konkrete Programm wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
Morgens:
Vier kurze inhaltliche Input Beiträge
Mittags
Arbeitsgruppen mit verschiedenen Schwerpunkten
Diskussion
Gemeinsamer Aufruf /Erklärung der bundesweiten Tagung
Verabredung
Verabredung weiterer Kampagnenschritte und Aktionen
ANMELDUNG
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Menschenrechte schützen und Teilhabe sichern heißt auch: Gleiche Soziale Rechte für ALLE!
Sehr geehrte Abgeordnete des deutschen Bundestags,
sehr geehrte Fraktionen der SPD und Grünen sowie Gruppe die LINKE,Wir als Bündnis „Gleiche soziale Rechte für ALLE“ sind bestürzt über die immer offenkundigeren Drangsalierungen und Gängelungen geflüchteter Menschen durch die Einschränkung des Leistungsanspruchs auf gleiche Soziale Rechte und Teilhabe in Deutschland.
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Jahr 1993 eingeführt, in einer Zeit, die der heutigen in manchem sehr ähnlich scheint. Es wurde geschaffen vor dem Eindruck flüchtlingsfeindlicher Hetze und rassistischer Stimmungsmache, vor der die Parteien im Bundestag damals kapitulierten und mit der aktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl reagierten. Seither teilt es die hiesige Gesellschaft eistungsrechtlich und in ihren Teilhabeansprüchen in zwei verschiedene Gruppen ein – mit zwei erschiedenen Existenzminimalbeträgen, zwei Arten von Gesundheitsversorgung – und nach derzeitigem politischen Willen auch zwei Formen von Zahlmitteln.
Aktuell, im September 2024, stehen wir vor einer politischen Zäsur, deren Stoßrichtung gegen gleiche eilhabe und soziale Rechte in keinem Verhältnis steht zu den grundgesetzlich verbrieften Ansprüchen eflüchteter Menschen. Da wird die Bezahlkarte eingeführt als Mittel, um den Geldfluss von geflüchteten Menschen zu steuern und angebliche „Migrationsanreize“ zu unterbinden. Da wird eine Bargeldbegrenzung auf eben jene Bezahlkarte festgelegt, vorgeblich um gegen sogenannte „Schleuserkriminalität“ vorzugehen. Da soll das Asylbewerberleistungsgesetz im Hauruckverfahren reformiert werden, um Menschen, die bei uns Schutz suchen, die Existenzmittel zu streichen – um vermeintlich in einer Krise Rückgrat zu beweisen, in Wahrheit jedoch für den erhofften Wahlerfolg.
Dabei urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 ganz klar und deutlich: „[…]Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann.“
(Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2012/07/ls2012071 8_1bvl001010.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Zudem belegen wissenschaftliche Studien und Einschätzungen, dass keins der angegebenen Ziele, die die Bundesregierung mit dem Einführen einer Bezahlkarte, einer Bargeldbegrenzung oder schärferen Asylgesetzen verfolgt, damit erreicht werden könnten.
(Quellen: https://www.dezim-institut.de/publikationen/publikation-detail/stellungnahme-wissenschaftliche-einschaetzung-der-bezahlkarte-fuer-gefluechtete/ und
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb19-
warum-deutschland.html?nn=283568 )Um geflüchtete Menschen weiter vor verfassungswidriger Schikane und Drangsalierung zu schützen, steht heute mehr denn je klar: das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondergesetzgebung gehört abgeschafft! Menschenwürde und Existenzminimum sind nicht verhandelbar!
Und warum ist das auch noch gut für unsere Gesellschaft?
Eine Gesellschaft, die sich nicht dafür schämt, Menschen qua ihrer Herkunft andere soziale Rechte einzuräumen, kann keine gleichberechtigte Gesellschaft sein. Halten wir weiter an der Sondergesetzgebung des Asylbewerberleistungsgesetzes fest, halten wir auch an diskriminierenden Praxen in unserem Land fest, die – wie wir gerade sehen – dann je nach Stimmung der Wahlprognosen mal enger, mal fester geschraubt werden.
Doch so manchem Politiker reicht auch das noch nicht, so wurde bereits die Bezahlkarte auch für Bürgergeldempfänger:innen diskutiert – auch hier zeigt sich: halten wir weiter an Ungleichbehandlung fest, öffnen wir weiteren unrechtmäßigen und populistischen Vorstößen Tür und Tor.Deshalb muss es jetzt mehr denn je heißen:
Schluss mit der Schlechterstellung geflüchteter Menschen! Für eine Gesellschaft mit gleichen sozialen Rechten für Alle.
Wir fordern Sie hiermit aus menschenrechtlicher, sozialer und verfassungsrechtlicher Verantwortung auf: Tragen Sie die Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht
mit. Treten Sie ein für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
Das Bündnis Gleiche soziale Rechte für Alle -
Der Gutschein, der Rassismus ins Leere laufen lässt.
Der Protest gegen die autoritäre Bezahlkarte bekommt Strukturen. Vorbereitungen in zahlreichen Städten. Antirassistische Gruppen und Aktivist*innen tauschen sich aus. Erste Angriffe von Seiten der CSU und der BILD-Zeitung stehen im Raum. Im Zentrum der Auseinandersetzung der EINKAUFS-GUTSCHEIN. Ein GUTSCHEIN der Rassismus in Leere laufen lässt, erhältlich in vielen Geschäften. Unsere zentrale Forderung lautet Bankkonto statt autoritärer Bezahlkarte. Solange ein Bankkonto politisch verweigert wird, bleibt als Protestform der Tausch von Einkaufs-Gutscheinen.
Zu weit gegangen!
Diesmal sind die Parteien mit der autoritären Bezahlkarte zu weit gegangen. In Hamburg, Berlin, Augsburg, Bamberg und München, in Leipzig, Freiburg, Heidelberg, Bremen, in weiteren Städten und Bundesländern wie Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland Pfalz entwickeln sich Proteststrukturen gegen die Einführung einer autoritären Bezahlkarte. Für die antirassistische Bewegung ist die autoritäre Bezahlkarte eine politische Herausforderung. Wir dürfen und werden die Bezahlkarte nicht akzeptieren! Wir werden Mittel und Wege finden, die Bezahlkarte obsolet zu machen. Sowohl in Hamburg, Thüringen, Sachsen, Brandenburg wie auch in Bayern sind die autoritären Bezahlkarten bereits eingeführt. Dort haben sich bislang auch die ersten Proteststrukturen herausgebildet. Mit dem EINKAUFS-GUTSCHEIN kann direkte Solidarität mit den Betroffenen gezeigt und die Bezahlkarte in ihrer ausgrenzenden Wirkung etwas abgeschwächt werden. Die Gutscheine, die in vielen Geschäften für 50 € oder 100 € erhältlich sind, können von Geflüchteten mit der Bezahlkarte erworben werden. Geflüchtete verkaufen den Gutschein an eine bekannte Person gegen den entsprechenden Betrag. Geflüchteten verfügen so über mehr Bargeld und können selbst entscheiden, wie und wo sie das wenige zur Verfügung stehende Geld einsetzen. Damit werden Grundrechte realisiert. In München gibt es dazu Offen bleiben! Offen für KARTENTAUSCH 50€ Bargeld ist nicht genug. In Hamburg ist Bezahlkarte NEIN aktiv. Das Ziel ist und bleibt jedoch, die dass die autoritäre Bezhalkarte wieder abgeschafft wird.
Die Solidaritätsaktion findet bei der Bild-Zeitung und dem CSU-Generalsekretär Huber wenig Zustimmung. „Für Migranten, die sich auf das „Tauschgeschäft“ einlassen, hat CSU-Generalsekretär Huber eine klare Ansage: „Wer Gutscheine zu Bargeld macht, zeigt, dass er den Rechtsstaat missachtet. Das muss Konsequenzen haben.“ Jetzt soll der Kauf eines Gutscheines bereits eine „Missachtung des Rechtsstaates“ sein. Ein seltsames Verständnis von „Rechtsstaat“1. Eine Drohung gegen geflüchtete Menschen. Nach Einschätzung von MP Kretschmann2 von Baden-Württemberg, soll die Bezahlkarte noch vor den Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg eingeführt werden.
Rechts offen!
Mit der verpflichtenden autoritären Bezahlkarte greifen die Behörden tief in die Handlungsfreiheit und in die Selbstbestimmung der Person ein. Warum wurde das möglich? Vom Bundestag bis in die Kommunen zeigen sich Politiker*innen rechts offen. Sie können sich dabei auf das vor 30 Jahren geschaffene ausgrenzende Asylbewerberleistungsgesetz stützen, in dem bereits Ansätze eines national-autoritären Sozialstaates entwickelt sind. Die vielfach kritisierten Gesetzesinhalte widersprechen dem Grundgedanken von Grund- und Menschenrechten und damit den im UN-Sozialpakt formulierten und für Deutschland verbindlichen sozialen Rechte.
Bei der autoritären Bezahlkarte geht es um ein politisches Macht-Instrument. Behörden bestimmen wie Geflüchtete das wenige Geld, das unter dem gesetzlichen Existenzminimum liegt, einsetzen dürfen. Damit werden Menschen per Gesetz und mit Hilfe digitaler Möglichkeiten bewusst von zahlreichen selbstverständlichen (Einkaufs)-Möglichkeiten ausgegrenzt. Jeder Online-Service wird verboten. Jede Geldüberweisung untersagt. Die Bargeldmenge bestimmt. Die Karte wird auf ein PLZ-Gebiet begrenzt. Zahlreiche behördliche Kontrollmöglichkeiten sind möglich. U. a. eröffnet die autoritäre Bezahlkarte eine Grauzonenpolitik für die Behörden. Die autoritäre Bezahlkarte ist politisches Programm und beliebt bei der AfD, der CDU/CSU, FDP, BSW, SPD und Teilen der GRÜNEN. Endlich eine Möglichkeit eine Bevölkerungsgruppe in vielfältiger Form aktiv noch weiter auszugrenzen. Das ist die eigentliche gefährliche politische Schritt, der vollzogen wurde. Wir dürfen die autoritäre BEZAHLKARTE nicht zulassen.
1https://www.lto.de/recht/justiz/j/rechtsstaat-sicherheit-gewaltmonopol-polizei-begriff-bedeutung/
2https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/auftragsvergabe-bezahlkarte-fuer-asylbewerber-verzoegert-100.html
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Dezentrale bundesweite AKTIONSTAGE vom 15. – 20. Juni 2024
Gegen den Aufbau eines diskriminierenden sozialen Parallelsystem mit der Bezahlkarte.
Aktionen, Aktivitäten in den einzelnen Städten gegen eine Politik der sozialen Ausgrenzung
15.06.2024, FREIBURG: Workshop beim BAKJ in Freiburg (intern) zum Thema „Soziale Ausgrenzung durch das Asylbewerberleistungsgesetz“
15.06.2024, BIELEFELD: 13 Uhr, Jahnplatz, Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen! #NoAsylbLG „Nein!“ zur Bezahlkarte in Bielefeld und überall! kommt zur Kundgebung LINK
17.06.2024 – BAMBERG: Bamberger Mahnwache Asyl – Soziale Rechte für alle – keine Bezahlkarte! LINK
20. Juni 2024 – POTSDAM: Antirassistische Demonstration zur IMK von Jugendliche ohne Grenzen. Die IMK wird vom 19. – 21. Juni 2024 in Brandenburg stattfinden. Der Protest ist wichtig! Nehmt bitte an der DEMO teil. LINK
20.06.2024, LEIPZIG: 17-19 Uhr Aktion der SEEBRÜCKE Leipzig zum World Refugee Day / anschließend 19-20 Uhr zusammen mit „Konten statt Karten“ Leipzig Kundgebung „Nein zur Bezahlkarte Leipzig“ – Ort: tba (Innenstadt)
20.06.2024 – FREIBURG: Weltflüchtlingstag – Soziale Rechte für Alle. Zum Welt-Geflüchtetentag möchten wir unseren Protest gegen die Migrationspolitik gemeinsam mit weiteren Freiburger Initiativen auf die Straße bringen. Unter dem Motto: „Soziale Rechte für alle“ stellen wir uns gegen das Ausspielen marginalisierter Gruppen. Wir wenden uns sowohl gegen die Einführung der Bezahlkarte, durch die Geflüchtete noch stärker kontrolliert und diskriminiert werden, als auch gegen die Kürzungen des Bürgergelds. Menschen dürfen nicht alleine auf ihre Verwertbarkeit auf dem (Arbeits-)Markt reduziert oder zum Instrument kapitalistischer Logiken werden.
Kommt mit uns am 20. Juni auf den Rathausplatz, informiert euch und bringt euren Protest auf die Straße! SEEBRÜCKE Freiburg
22.06.2024, Baden-Württemberg 14 Uhr , Beginn: Vorplatz Hauptbahnhof: Landesweite Demonstration (Baden-Württemberg) Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen. Social Rights for ALL. Gegen soziale Ausgrenzung, Abschiebungen und Rassismus! Keine ausgrenzende Bezahlkarte! LINK
VERANSTALTUNGEN – KÖLN: In Köln möchte ein Bündnis die Einführung der Bezahlkarte verhindern. Mit dabei sind: agisra e.V. Köln, AK Politik der Willkommensinitiativen, Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V., Bürgerzentrum Vingst – Vingster Treff, Caritasverband für die Stadt Köln e.V., Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH, Kölner Flüchtlingsrat e.V., Kölner Runder Tisch für Integration, Komitee für Grundrechte und Demokratie, Migrafrica GmbH, Rom e.V. Unterschriften unter eine Petition werden gesammelt: LINK LINK
NRW – Initiativen gegen die Bezahlkarte – LINK
BREMEN – Petition gegen Bezahlkarte – 2.879 Unterschriften LINK
REGENSBURG – Initiativen in Regensburg demonstrierten bereits Ende April 2024 und haben weitere Aktivitäten gegen die Bezahlkarte angekündigt. LINK
HAMBURG – In Hamburg ist bereits die Bezhalkarte in der Umsetzungsphase. Mehr als 1.000 Geflüchtete haben bereits die Bezahlkarte bekommen. Dagegen gibt es solidarischen Protest. Petition mit 4.000 Unterschriften: LINK, Instagram LINK, Homepage LINK
NIEDERSACHSEN – Ein Bündnis aus der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, dem Flüchtlingsrat Niedersachsen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund Niedersachsen fordert mit dem nachfolgenden Forderungspapier die niedersächsische Landesregierung auf, die jetzt beschlossene „Bezahlkarte“ in Niedersachsen diskriminierungsfrei umzusetzen, wie dies derzeit in der Landeshauptstadt Hannover geschieht. LINK
AUGSBURG – Auch in Augsburg gab es Ende Mai bereits Protest gegen die Einführung einer diskriminierenden Bezahlkarte. LINK
BERLIN – Gemeinsam mit über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Initiativen haben wir in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Wegner und die Integrationssenatorin Kiziltepe sowie an die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses dazu aufgerufen, die Einführung des Abschreckungsinstruments Bezahlkarte in Berlin zu stoppen. LINK
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Landesweite Demonstration 22.06. in Pforzheim (Baden-Württemberg)
Unterstützt den Aufruf zur Demonstration. Nehmt an der DEMO teil!
Gegen Ausgrenzung, Abschiebungen und Rassismus!
Warum ist es politisch sehr wichtig an der landesweiten Demonstration am 22. Juni in Pforzheim teilzunehmen?
Stichworte:
Flyer-Aufruf | Sharepic | Sharepic | Plakat | Text zum Drucken | Bezahlkarte in Baden-Württemberg führt zur Ausgrenzung | Pforzheimer Gemeinderat für Bezahlkarte, Pilotprojekt für BW | CDU/CSU: weitere Leistungskürzungen für Geflüchtete. | Das Bürgergeld/Soziale Rechte werden weiter angegriffen. | BDA-Die Arbeitgeber, der Landkreistag, die CDU/CSU fordern Kürzungen beim Bürgergeld | „Bezahlkarte“ für Bürgergeldempfänger*innen gefordert | Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan in der Diskussion. | Abschiebungen in den Irak und der Türkei | Petition zur Zivilhaft (Abschiebehaft Pforzheim) seit 5 Jahren beim Landtag, ohne Antwort. | Wer Ausgrenzung und Rassismus entgegentreten will, muss für bedingungslose Soziale Rechte eintreten.
Bezahlkarte: Die Ausschreibung1 von 14 Bundesländern zur Einführung einer einheitlichen „Bezahlkarte“ ist draußen. Daran beteiligt sich auch Baden-Württemberg. So sollen geflüchtete Menschen beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) noch weiter ausgegrenzt werden. Laut Justizministerium2 von Baden-Württemberg sollen alle, die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, zu einer „Bezahlkarte“ verpflichtet werden. D. h. Menschen, die bereits jahrelang hier leben, werden von den ausgrenzenden Einschränkungen betroffen sein. Auch wenn die betroffenen Personen bereits über ein eigenes Konto verfügen. Laut der Ausschreibung soll mit einer „Consumer Card“ die Ausgrenzung organisiert werden. Damit sollen Onlinekäufe eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, Geldüberweisungen nicht möglich und die Karte auf ein bestimmtes Postleitzahlgebiet begrenzt werden. Der Warenkauf soll eingeschränkt werden, Bargeld gibt es nur noch begrenzt und eine Sperrung und Kontrolle der Karte soll gleichfalls möglich sein. Mit der ausgrenzenden Bezahlkarte wird alles komplizierter, die Bezahlung einer Regio- oder Bahncard, der Handyvertrag, Überweisungen von Miete oder Strom und weiteres mehr. Dagegen gehen wir auf die Straße.
Am 19.03.2024 hat der Gemeinderat3 in Pforzheim mit 32 zu 2 Stimmen beschlossen, die Bezahlkarte noch vor der bundesweiten Umsetzung als Pilotpojekt4 für Baden-Württemberg umzusetzen. Am 6. Juni wird auf Antrag5 der CDU/CSU im Bundestag über weitere Leistungssenkungen für Geflüchtete diskutiert.
Bürgergeld: Gleichzeitig wird von verschiedenen politischen Seiten das Bürgergeld angegriffen und in Frage gestellt, vor allem was die Höhe der Leistungen angeht. So fordert der ‚BDA-Die Arbeitgeber‘ eine „Grundsanierung“ des Bürgergelds, das unter den Bedingungen von „härteren Sanktionen“ gewährt werden soll. Sogenannten „Totalverweigerern“ sollen Miete und Strom auf Null gestrichen werden, d.h. sie werden in die Wohnungslosigkeit entlassen. Generell sollen die Leistungen für alle stärker auf das „tatsächliche“ Existenzminimum begrenzt werden. Eine Sprache, die bereits aus der Diskussion gegen Geflüchtete bekannt ist. Ebenso wird auch die Einführung einer Bürgergeld-Bezahlkarte gefordert. In Bochum laufen dazu Anfragen bei Geschäften, ob sie eine Bürgergeld-Bezahlkarte als Zahlungsmittel akzeptieren würden. Ähnliches ist aus Hessen zu hören. Die FDP fordert die Wieder-Einführung des „1 Euro Jobs“ und für 2025 soll es keine Bürgergeldanpassungen geben. (Auszug aus dem Demo-Aufruf).
Geflüchtete aus der Ukraine sollen nach CDU/CSU, FDP, dem Landkreistag von Baden-Württemberg u. a., dass nur noch Leistungen nach dem AsylbLG erhalten. Die CSU6 will sog. „Fahnenflüchtigen“ aus der Ukraine das Bürgergeld komplett streichen.
Zivilhaft in Pforzheim: Seit einiger Zeit wird wieder in den Irak abgeschoben. Über mögliche Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan wird wieder diskutiert. Möglicherweise werden die Abschiebungen nach Syrien auch Thema bei der nächsten IMK im Juni 2024 in Potsdam sein. Auch die Abschiebungen in die Türkei haben zugenommen. Die Lage der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschlechtert. Zahlreiche Fälle sind dokumentiert nachdem abgeschobene Personen direkt nach ihrer Herkunft in der Türkei verhaftet wurden. Bis zum 31. März wurden im Jahr 2024 137 Personen aus der Abschiebehaft in Pforzheim abgeschoben.
Am 27.05.2019 hat das Antirassistische Netzwerk mit 29 Gruppen/Organisationen und 841 Einzelpersonen eine Petition7 zur Abschiebehaft in Pforzheim beim Stuttgarter Landtag8 eingegeben. Gefordert wurde eine sofortige Untersuchung der polizeilichen Übergriffe nach einer Demonstration am 11.05.2019 vor dem Gefängnis, der nachfolgenden Sanktionen gegen inhaftierte Geflüchtete, eine unabhängige Anhörung und die Aussetzung der Abschiebungen von Betroffenen, die zur Klärung der Vorfälle beitragen können. Später wurde die Petition durch die Punkte Dublin-Gefangene, Traumatisierung/besondere Schutzbedürftigkeit, Unzulässigkeit der Haft, Telefon/Internetanschluss und Taschengeld ergänzt. Am 11.03.2021 fand eine Online-Anhörung des Petitionsausschusses mit Vertretern des Netzwerkes und dem Flüchtlingsrates statt. Bis heute wurde über die Petition nicht entschieden. Fünf Jahre sind vergangen.
Ausgrenzung und Rassismus: Kein Ausspielen gesellschaftlicher Gruppen gegeneinander.
Sozialleistungen sind keine Almosen, sondern überlebensnotwendig, sie müssen bedingungslos gewährt werden. Keine Einführung einer ausgrenzenden Bezahlkarte, für niemanden. Rassismus raus aus den Gesetzen! Keine Kürzungen beim Bürgergeld. Für ein ausreichendes Existenzminimum. Der Mensch darf nicht auf seine Leistungsfähigkeit, sprich Verwertbarkeit auf den (Arbeits-)Markt reduziert werden. Keine Arbeitspflicht für 80 Cent/h oder 1€/h. Wir stellen uns gegen alle politischen Bestrebungen, ein national- autoritäres Sozialsystem aufzubauen. Dazu muss das Asylbewerberleistungsgesetz ersatzlos gestrichen werden. Schluss mit den Abschiebungen und der Zivilhaft in Abschiebegefängnissen gegen Geflüchtete. Ein Gesellschaftssystem, das zunehmend Armut, Ausgrenzung und Rassismus hervorbringt, muss selbst in Frage gestellt werden. Gehen wir gemeinsam in Solidarität mit Geflüchteten, Bürgergeldempfänger*innen, Arbeits- und Wohnungslosen auf die Straße. Erkämpfen wir das gute Leben für alle! (Aus dem Aufruf)
Die jüngsten Veränderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die Angriffe gegen Bürgergeldempfänger*innen, bei der Kindergrundsicherung, beim Mindestlohn, etc. zeigen, dass wir eine außerparlamentarische, soziale Bewegung brauchen, die ein gerechtes Sozialsystem für Alle einfordert, mit dem auch bedingungslose Soziale Rechte für Alle gewährt werden. Dabei muss als erster Schritt das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden.9
1https://ausschreibungen-deutschland.de/2124274_Deutschland__Bankdienstleistungen__Bezahlkarte_2024_Altenholz
2https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/6000/17_6337_D.pdf (Seite 7)
3https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/pressemeldungen/s1/article/detail/News/sitzung-des-gemeinderats-vom-19-maerz-2024.html
4https://www.pforzheim.de/stadt/aktuelles/pressemeldungen/s1.html?tx_news_pi1%5Bnews%5D=14529&cHash=453af445dadb7e788e19ec513ce6d62b
5https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-de-asylbewerber-1003258
6https://www.migazin.de/2024/05/26/buergergeld-aus-innenministeirum-eu-verteilung-von-ukrainern/
7https://www.aktionbleiberecht.de/2019/05/dringend-unterstuetzt-die-petition-vorfaelle-in-der-abschiebehaft-in-pforzheim-nach-dem-11-mai-2019/
8https://www.aktionbleiberecht.de/2022/01/petition-seit-2-jahren-8-monate-zur-abschiebehaft-pforzheim-anhaengig/
9https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/wordpress/wp-content/uploads/2024/04/Flyer-final-1.-Mai.pdf
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Unsere Forderungen zum 1. Mai 2024
Wir brauchen eine soziale Bewegung gegen den Umbau der Sozialssysteme in einen national-autoritären Sozialstaat.
Flyer Freiburg | Sozialsysteme sind unsere Absicherung in der Krise. Jeder Angriff gegen Leistungsbezieher*innen ist ein Angriff gegen lohnabhängige Beschäftigte! Seit mehr als 30 Jahren werden Asylsuchende aus der Bundessozialhilfe ausgegrenzt, jüngst wurde das Asylbewerberleistungsgesetz weiter verschärft. Das Gesetz steht für eine Abkehr vom Grundsatz der Gleichbehandlung aller Menschen, die in Deutschland leben. Es ist ein Versuchslabor für den Aufbau eines national-autoritäten Sozialstaats. Dem müssen wir lautstark widersprechen!
Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde 1993 verabschiedet. Seither dienst es als Versuchslabor[1] für den Aufbau eines national-autoritären, disziplinierenden Sozialsystems gegen geflüchtete Menschen. Das Leben von Asylsuchenden und Menschen mit prekärem Aufenthaltsstatus wurde zum Experimentierfeld deutscher Verwaltung und Politik. Wie weit können Menschen in staatlich verordneter Armut gehalten, bevormundet und entrechtet werden? Zeitgleich fand und findet eine gesellschaftliche Stigmatisierung von Geflüchteten statt, um jeden Protest gegen die rassistische Ausgrenzung im Keim zu ersticken. Jüngstes Beispiel ist die Einführung der Bezahlkarte. In der Debatte, die mit Falschnachrichten, populistischen Parolen und Worthülsen geführt wurde, zeigte sich der Durchmarsch rechtsextremer Positionen vom Bund in die Kommunen. Die Bezahlkarte wird tief in die Grundrechte von Geflüchteten eingreifen und zu Einschränkungen im Alltag führen. So können Betroffene nur einen geringen Betrag als Bargeld abheben, die Funktion Karte kann auf ein bestimmtes Gebiet begrenzt und Händlergruppen ausgeschlossen werden. Die Behörden bekommen verschiedene Überwachungstechniken in die Hände, können die Karte sperren, Zahlungsaktivitäten kontrollieren und mehr.
[1]https://www.nds-fluerat.org/59004/aktuelles/das-asylblg-als-versuchslabor-wie-rechtspopulistische-politik-praktisch-wird/
Dem nicht genug wurde das Asylbewerberleistungsgesetz im Februar 2024 geändert, um Betroffene zur Arbeit bei kommunalen, gemeinnützigen und staatlichen Trägern verpflichten zu können, wenn diese „der Allgemeinheit dient“ – bei einer Entlohnung von 80 Cent die Stunde. Dem Deutschen Landkreistag geht das nicht weit genug. Er fordert eine Ausweitung der Arbeitspflicht auf die Privatwirtschaft. Das erinnert an den „Reichsarbeitsdienst“ von 1936. Damals wurden erstmals bestimmte Bevölkerungsgruppen zur „gemeinnützigen Arbeit“ gezwungen. Die Formulierung wurde später in die Sozialgesetzgebung der Bundesrepublik übernommen. Vor allem aber zeigt sich: „Arbeit und Fleiß“ führen nicht aus der Armut. Hier geht es um Arbeitsverhältnisse zum Nulltarif, ohne Arbeitsrechte und sozialrechtliche Absicherung, eine der übelsten Sorte ausbeuterischer Arbeitsverhältnisse. Wo bleibt der Aufschrei der Gewerkschaften? Zeitgleich wurde der Bezug von abgesenkten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate verlängert. Für Betroffene heißt das: Drei Jahre lang ein Leben unter dem Existenzminimum bei eingeschränkter Gesundheitsversorgung, gewährt unter den Bedingungen der Bezahlkarte.
Bei all dem geht es um mehr, als die Veränderungen einzelner Gesetze. Das zeigt der Vorstoß der CDU/CSU-Fraktion für eine Grundgesetzänderung. Artikel 20, das Sozialstaatsgebot, soll ergänzt werden mit dem Ziel, ein zweites, abgesenktes, Existenzminimum für nicht-deutsche Staatsangehörige und damit eine nationale Sozialgesetzgebung durchzusetzen. Faktisch wäre das die endgültige Abschaffung des Grundsatzes der Gleichbehandlung aller Inländer, der derzeit vom Grundgesetz garantiert wird. Um dies zu rechtfertigen, wird das alte Spiel der Sündenböcke gespielt. Für die Krise werden Geflüchtete, aber auch Arbeitslose, Faule und Arme verantwortlich gemacht. Die Probleme werden personalisiert. Und diese Personalisierung wirtschaftlicher Krisen führt geradewegs zum Abbau sozialer Rechte.
Deutlich wird dies auch bei der aktuellen Diskussion über Bürgergeldempfänger*innen. Das Gerede, dass der Fleißige etwas erreichen kann und der Faule Arm bleibt, hat sich tief in die Denkweise festgefressen, selbst bei Lohnabhängigen. Es ist kein Zufall, dass sich Industrie von „industria“, dem lateinischen Wort von Fleiß, ableitet. Auch die religiöse Weisung „ora et labora“ (bete und arbeite), der Beruf verstanden als Berufung, spielt in den Köpfen eine Rolle. Dabei ist es Quatsch zu behaupten, dass Armut mit Faulheit zu tun hat. Armut fängt beim Bildungssystem an und wird in prekären Beschäftigungs- und Wohnverhältnissen sichtbar. Billigjober sind die Verlierer, profitieren tun andere. Und von Armut sind vor allem auch Migrant*innen betroffen. Lohnarbeit macht arm. Das ist für viele die Realität! Das zeigt sich auch daran, dass heute etwa 40 Prozent der Rentner*innen nur über eine monatliche Rente von 1.250 € verfügen. Viele liegen noch unter diesem Satz. Es braucht also einen anderen, einen radikalen Blick auf die Veränderungen.
Wer in Lohnarbeit steht, kann nicht davon ausgehen, dass sein Job auf Dauer krisensicher ist. Der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes ist immer mit der Befürchtung eines sozialen Abstiegs verbunden. Um den freien Fall in die Armut zu verhindern, braucht es funktionierende Sozialsysteme. Der Angriff gegen die Sozialsysteme ist damit nicht nur ein Angriff gegen jene, die aktuell Leistungen beziehen, sondern ein Angriff gegen alle lohnabhängig Beschäftigten! Als Antwort müssen wir bedingungslose soziale Rechte für alle Menschen fordern, die immer wieder tausendfach aus dem Verwertungsprozess ausgestoßen werden. Wir brauchen soziale Rechte und Sozialsysteme, um das weitere Überleben finanziell absichern zu können, um notfalls nicht im Elend und der Wohnungslosigkeit zu landen. Deshalb müssen wir die Sozialsysteme verteidigen und neue, bessere erkämpfen. Tatsächlich führen mangelnde Investitionen in den Sozialstaat und Infrastruktur zu einer erhöhten Krisenanfälligkeit der kapitalistischen Gesellschaften. Und das trifft uns alle!
Die jüngsten Veränderungen im Asylbewerberleistungsgesetz, die Angriffe gegen Bürgergeldempfänger*innen, bei der Kindergrundsicherung, beim Mindestlohn, etc. zeigen, dass wir eine außerparlamentarische, soziale Bewegung brauchen, die ein gerechtes Sozialsystem für Alle einfordert, mit dem auch bedingungslose Soziale Rechte für Alle gewährt werden. Dabei muss als erster Schritt das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden.
Wir als Kampagne „Soziale Rechte für Alle – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ rufen zur Teilnahme an den bundesweiten Aktionstagen vom 15. bis 20. Juni auf. Mehr Informationen finden sich auf unserer Homepage: https://asylbewerberleistungsgesetz-abschaffen.de/, Kontakt: info@asylblg-abschaffen.de
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„Die Arbeitgeber fordern allerdings auch härtere Sanktionen für Bürgergeldbezieher, die Mitwirkungspflichten unterlaufen. Und sie wollen den Sozialtransfer für alle stärker auf das „tatsächliche“ Existenzminimum begrenzen.“
https://presseschau.vbw-bayern.de/archive/addendum?id=19743
BDA – Die Arbeitgeber – „Eigenverantwortung stärken, gezielt unterstützen und auf wirklich Bedürftige konzentrieren“ Ein Papier vom BDA | DIE ARBEITGEBER Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
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Dezentrale bundesweite Aktiontage #noAsylbLG
Vom 15. bis 20. Juni 2024 – NEIN zum Asylbewerberleistungsgesetz. KEINE Bezahlkarte!
Die aktuellen politischen Entwicklungen mit der Einführung einer Bezahlkarte, einer Arbeitspflicht für 80 Cent/h, Leistungssenkungen für die Dauer von 36 Monaten, geplante Leistungsausschlüsse und die weiterhin eingeschränkte medizinische Versorgung haben uns dazu bewogen gemeinsam und bundesweit unseren Protest zum Ausdruck zu bringen.
Beim letzten Online-Treffen wurde die Durchführung der bundesweiten Aktionstage beschlossen.
Seit etwas mehr als 16 Monate beobachten wir konzentrierte Angriffe auf die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen. Die Diskussionen sind aufgeladen durch Rassismen und Falschinformationen. Gesellschaftliche Gruppen werden gegeneinander ausgespielt.
Die Inhalte der Debatten haben mittlerweile eine gefährliche Tiefe erreicht. Von der CDU/CSU wird bereits das Sozialstaatsgebot in Frage gestellt. Zunächst mit dem Vorhaben das Existenzminimum für geduldete Geflüchtete um etwa 50 Prozent senken zu können. Dieses Vorhaben wurde bereits im Bundestag und in den Ausschüssen diskutiert. Bislang gibt es dazu keine Mehrheit. Es bleibt Programm der Konservativen und Reaktionären. Am 19. November 2023 hat die CDU-Baden-Württemberg1 in Reutlingen auf ihrem Landesparteitag die „Abschaffung des individuellen Asylrechts“ beschlossen. Die Bundes-CDU2 will, dass Asylverfahren nur noch in Drittstaaten außerhalb der EU stattfinden. Im Februar 2024 hat die CSU im Bundesrat einen Antrag zur Rückstufung ukrainischer Geflüchteter in das AsylbLG eingebracht. Gleiches beantragte die AfD im Bundestag.
Am 26. Februar 2024 wurde der Zeitraum einer niedrigen Leistungsgewährung nach dem AsylbLG für Geflüchtete von 18 auf 36 Monate verlängert. Damit wird es in den nächsten 18 Monaten keinen Wechsel in Analogleistungen mehr geben. Die medizinische Versorgung für Geflüchtete bleibt auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Von medizinischer Seite gibt es gegen die Einschränkungen von 36 Monaten intensive Kritik.
Im Februar 2024 wurde gleichfalls die Arbeitspflicht im AsylbLG verschärft. Damit kann nun gegen Geflüchtete autoritärer eine Arbeitspflicht von 80 Cent/h ausgesprochen werden. Die Arbeitspflicht ist nun möglich, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“3, also immer. Bereits im Juli 2023 hat der Landkreistag4 von Baden-Württemberg eine Arbeitspflicht außerhalb des AsylbLG gefordert. Mittlerweile fordert der Deutsche Landkreistag die Arbeitspflicht auf Privatunternehmen auszudehnen. Lindner (FDP) fordert die Einführung von 1 € Jobs für Bürgergeldempfänger*innen.
Am Freitag den 12.04.2024 wurde nun die Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen, die nun auch für Analogleistungsbezieher*innen gelten wird. Mit der Bezahlkarte wird in die Handlungsfreiheit der Person und in die informationelle Selbstbestimmung eingegriffen. Befürchtet wird eine Missachtung des Datenschutzes und eine Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG führen wird. Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen, wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind möglich. In Bochum5 und in Hessen gibt es Umfragen zur Einführung einer Bezahlkarte für Bürgergeldempfänger*innen.
Am 10.04. wurde mit der Verabschiedung des GEAS in Brüssel, ein Sozialhilfeausschluss6 für Geflüchtete im Dublin-Verfahren beschlossen.
All diese und weitere geplanten Angriffe gegen die sozialen Rechte von Geflüchteten und Bürgergeldempfänger*innen, haben uns dazu bewogen, bundesweite dezentrale Aktionstage vom 15. bis zum 20. Juni durchzuführen.
1https://www.deutschlandfunk.de/baden-wuerttembergs-cdu-fuer-abschaffung-des-individuellen-asylrechts-102.html
2https://assets.ctfassets.net/nwwnl7ifahow/2EL5GCfZkrwIGaWfsW0zAB/64d5811f7ded113693095b1d7fb0ba67/240113_CDU_GSP_2024_Beschlussfassung_FINAL.pdf (S. 23)
3https://www.buzer.de/gesetz/4846/al194114-0.htm
4https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Resolution_Gefluechtetenaufnahme.PDF
5https://twitter.com/SteinhausHelena/status/1774004729829310890/photo/1
6https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A52020PC0610 (Punkt 3.4 – Grundrechte)
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Social-Media Action 10. – 11. April 2024
Keine Streichung sozialer Leistungen im Dublin-Verfahren! Ein Mensch, ein Existenzminimum!
Beteiligt euch an der Social-Media-Action!
Am 10. – 11. April 2024 wird in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet. Die Inhalte der Verordnungen und Richtlinien sind bereits beschlossen. Die Verabschiedung ist nur noch eine Formsache. Die nationalen Parlamente werden über die GEAS nicht abstimmen. In 24 Monaten soll die GEAS in den EU-Ländern umgesetzt werden.
Mit der GEAS soll „irreguläre Migration“ und „jegliche Sekundärmigration eingeschränkt“ werden. So soll „das System (GEAS) wirksame Vorschriften zur Aufdeckung und Verhinderung von Sekundärmigration enthalten“ und „das gesamte Spektrum der im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen nur im zuständigen Mitgliedstaat“ bereitstellen. Mit dieser Verordnung werden gewährte materielle „Leistungen auf den Mitgliedstaat eingeschränkt, in dem sich der Antragsteller aufzuhalten hat.“
Geflüchtete, die in einem Zweitstaat einen Asylantrag stellen, sollen damit keinerlei Leistungen mehr erhalten. Das betrifft die gesamten Dublin-Verfahren. Gleichzeitig zu den geplanten Null-Leistungen soll es zu „effizienteren Rückführungen von Personen in den zuständigen Mitgliedstaat kommen.“ Dazu werden neue Rechtsvorschriften erlassen, eine „modernisierte Infrastruktur“ und neue Systeme aufgebaut und mehr Geld zur Verfügung gestellt.
Die EU-Entscheidungen sind nach der Rechtsprechung in Deutschland verfassungswidrig, das hat das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden und 2022 nochmal bekräftigt, meint Maximilian Pichl.
Wir fordern: Keine Streichung sozialer Leistungen im Dublin-Verfahren. Geflüchtete im Dublin-Verfahren haben ein Recht auf soziale Rechte. Die dafür geplante exitsierende Verordnung muss umgehend zurückgenommen werden. Das Existenzminimum gilt auch für Geflüchtete im Dublin-Verfahren. Ein Mensch, ein Existenzminimum.
Beteiligt euch weiterhin an den Protesten während der Umsetzungsphase von GEAS innerhalb der Europäischen Union.
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Protest am Freitag 15.03.2024 auf soziale Medien! Bezahlkarte im Bundestag
Protest am 15.03.2024
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#BezahlkartenStoppen – #noAsylbLG | Auch wenn Grüne ganz in Ruhe beraten wollen und der Bundestag keine Gesetzesgrundlage zur Bezahlkarte in dieser Sitzungswoche vorlegen wird, rufen wir für Freitag den 15.03.2024 zu einem Protest gegen die Ungleichbehandlung durch die geplante Bezahlkarte in den sozialen Medien auf. Einerseits liegen bereits die Mindeststandards für die Bezahlkarte vor, das Kabinett hat einen Beschluss zur Änderung des AsylbLG gefasst und es liegt bereits eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf vor. Hinzu kommt, dass die CDU/CSU-Fraktion am Freitag den 15.03. ab 10.20 Uhr einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ in den Bundestag einbringen wird, wobei davon ausgegangen werden kann, dass auch die Bezahlkarte Thema sein wird. Aus diesem Grund rufen wir zu einem ersten bundesweiten Protest in den sozialen Medien auf!
Einschränkungen
Folgen der Bezahlkarte: Eingriffe in die Handlungsfreiheit der Person, in die informationelle Selbstbestimmung, Missachtung des Datenschutzes, Einschränkung der Autonomie der Leistungsberechtigten, Ungleichbehandlung innerhalb des Existenzsicherungsrechts am allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, Eingriffe in das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, Restriktionen wie die Sperrung der Bezahlkarte für bestimmte Ausgabepositionen oder die räumliche Beschränkung ihrer Nutzung auf das Gebiet eines Landkreises sind verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen.
Nach der Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP wird „die Leistungserbringung im Analogleistungsbezug ermöglicht“. Die Entscheidung liegt bei der Leistungsbehörde. „Der bislang in Satz 1 geregelte Vorrang der Geldleistung wird aufgehoben.“
Im parlamentarischen Verfahren soll geklärt werden, wie mit Erwerbstätigen, Studierenden und Auszubildenden verfahren wird. Es ist zu befürchten, dass die Bezahlkarte auf alle Gruppen ausgedehnt wird.
Bezahlkarte
Die CDU/CSU-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Länder und Kommunen in der Migrationskrise nicht im Stich lassen – Bund muss Vereinbarungen mit den Ländern umsetzen“ Liveübertragung: Freitag, 15. März, 10.20 Uhr – Bundestag
Mindeststandards für die Bezahlkarte liegen vor.
Beschluss des Kabinetts zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes – Bezahlkarte
Ein Gesetzentwurf zur Bezahlkarte liegt noch nicht vor. Dazu gibt es eine Formulierungshilfe von DIE GRÜNEN, SPD und FDP
Welche Einschränkungen sind mit der Bezahlkarte möglich:
Was technisch möglich ist, muss noch lange nicht rechtlich zulässig sein.
Keine Online-Überweisungen, keine Überweisungen ins Ausland, Geofencing (geografischer Raum) Begrenzung der Karte auf ein Postleitzahlgebiet (wird wahrscheinlich auf die verfügte Einschränkung der Bewegungsfreiheit angepasst), Ausschließung von Händlergruppen, Einschränkung der Bargeldabhebung, Zugriff auf Karte, Sperrung der Karte, Rückforderungen, Aktivitätenkontrolle der Karte (Greiz),
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Angriffe auf soziale Rechte von Geflüchteten.
Der Dehumanisierung entgegentreten!
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU: „Leistungen für Asylbewerber senken – Rechtliche Spielräume nutzen“ wurde am 13. März 2024 im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert.
Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen
Anhörung von SachverständigenGleichzeitig stand auch ein Antrag der AfD auf der Agenda.
Papier zu weiteren Angriffen auf soziale Rechte von Geflüchteten | Debattenauszüge 19.01.2024 BT | Die aktuellen Diskussionen, Beschlüsse und Anträge im Bundestag und -rat, das rechts-konservative Gutachten von Dr. Daniel Thym/Universität Konstanz zielen auf eine nationale Sozialgesetzgebung, mit der eine sogenannte „Inländergleichbehandlung“ von geflüchteten Menschen abgelehnt wird. Die Entwürfe der Ausgrenzungen gehen so weit, dass selbst anerkannten Geflüchteten in den ersten Monaten des Bürgergeldbezuges, Leistungen nur in Sachleistungen gewährt werden sollen, während Inländer Geldleistungen erhalten.
Das Verständnis von sozialen Rechten erstreckt sich bei den rechts-konservativen Diskussionen nicht darauf, dass soziale Rechte allen Menschen gleich zustehen, sondern besteht in Differenzierungen, Leistungsabsenkungen und -ausschlüssen. Dabei greifen sie selbst den Status quo der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) an, da das BVerfG bei der sozialen Leistungsgewährung einen einheitlichen Standard des Existenzminimums, auch für Geflüchtete, entwickelt hat. Dennoch hat sich eine Sachleistungsversorgung für Geflüchtete verfestigt.
Als Rechtfertigung für eine Leistungssenkung wird u. a. angeführt, dass die EU-Aufnahmerichtlinie nur eine Versorgung für ein notwendiges Existenzminimum und kein zusätzliches sozio-ökonomisches Existenzminimum (Taschengeld) vorsieht. In aktuellen Zahlen ausgedrückt würde das bedeuten, dass Geflüchtete lediglich 256 € und keine zusätzlichen 204 € (Taschengeld) pro Monat erhalten würden. Für Geduldete wird
angeführt, dass deren Asylantrag bereits abgelehnt sei und sie nicht mehr unter das Regelwerk der Aufnahmerichtlinie fallen würden. Bei der gleichzeitig gültigen „Rückführungsrichtlinie“, die für Geduldete gelte, existierten keine Regelungen, die spezielle soziale Standards abgelehnter Geflüchteter erfassen würden.
Diese speziellen Standards sollen einerseits in Form einer Sachleistungsversorgung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende über einen längeren Zeitraum, andererseits in speziellen Ausreiselagern für abgelehnte Geflüchtete durchgesetzt werden. Zu guter Letzt wollen rechts-konservativ-autoritäre Kräfte innerhalb der CDU/CSU das Sozialstaatsprinzip und damit ein Kernelement der Verfassung angreifen, indem durch eine Ergänzung des Grundgesetzes zwei Existenzminima eingeführt werden sollen.
Sämtliche Vorschläge zielen in sozialen Bereichen auf eine weitere Spaltung der Gesellschaft, eine schärfere
Trennung zwischen „In- und Ausländern“ und einen kompletten Ausschluss bestimmter Gruppen von sozialen Leistungen. Gegen diese rechts-konservative Politik müssen wir aufstehen! Soziale Rechte gelten für alle die hierzulande leben, egal ob sie „illegalisiert“ sind, nur „geduldet“ werden oder ihnen als Migrant:innen keine vollen Rechte gewährt werden. Wir müssen dafür eintreten, dass sie in allen Fragen, die ihr Leben und ihre Rechte betreffen, mitentscheiden können.