Asylbewerberleistungsgesetz

Menschenrechte schützen und Teilhabe sichern heißt auch: Gleiche Soziale Rechte für ALLE!

Sehr geehrte Abgeordnete des deutschen Bundestags,
sehr geehrte Fraktionen der SPD und Grünen sowie Gruppe die LINKE,

Wir als Bündnis „Gleiche soziale Rechte für ALLE“ sind bestürzt über die immer offenkundigeren Drangsalierungen und Gängelungen geflüchteter Menschen durch die Einschränkung des Leistungsanspruchs auf gleiche Soziale Rechte und Teilhabe in Deutschland.

Das Asylbewerberleistungsgesetz wurde im Jahr 1993 eingeführt, in einer Zeit, die der heutigen in manchem sehr ähnlich scheint. Es wurde geschaffen vor dem Eindruck flüchtlingsfeindlicher Hetze und rassistischer Stimmungsmache, vor der die Parteien im Bundestag damals kapitulierten und mit der aktischen Abschaffung des Grundrechts auf Asyl reagierten. Seither teilt es die hiesige Gesellschaft eistungsrechtlich und in ihren Teilhabeansprüchen in zwei verschiedene Gruppen ein – mit zwei erschiedenen Existenzminimalbeträgen, zwei Arten von Gesundheitsversorgung – und nach derzeitigem politischen Willen auch zwei Formen von Zahlmitteln.

Aktuell, im September 2024, stehen wir vor einer politischen Zäsur, deren Stoßrichtung gegen gleiche eilhabe und soziale Rechte in keinem Verhältnis steht zu den grundgesetzlich verbrieften Ansprüchen eflüchteter Menschen. Da wird die Bezahlkarte eingeführt als Mittel, um den Geldfluss von geflüchteten Menschen zu steuern und angebliche „Migrationsanreize“ zu unterbinden. Da wird eine Bargeldbegrenzung auf eben jene Bezahlkarte festgelegt, vorgeblich um gegen sogenannte „Schleuserkriminalität“ vorzugehen. Da soll das Asylbewerberleistungsgesetz im Hauruckverfahren reformiert werden, um Menschen, die bei uns Schutz suchen, die Existenzmittel zu streichen – um vermeintlich in einer Krise Rückgrat zu beweisen, in Wahrheit jedoch für den erhofften Wahlerfolg.

Dabei urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2012 ganz klar und deutlich: „[…]Falls der Gesetzgeber bei der Festlegung des menschenwürdigen Existenzminimums die Besonderheiten bestimmter Personengruppen berücksichtigen will, darf er bei der konkreten Ausgestaltung existenzsichernder Leistungen nicht pauschal nach dem Aufenthaltsstatus differenzieren. Eine Differenzierung ist nur möglich, sofern deren Bedarf an existenznotwendigen Leistungen von dem anderer Bedürftiger signifikant abweicht und dies folgerichtig in einem inhaltlich transparenten Verfahren anhand des tatsächlichen Bedarfs gerade dieser Gruppe belegt werden kann.“

(Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2012/07/ls2012071 8_1bvl001010.pdf?__blob=publicationFile&v=1)
Zudem belegen wissenschaftliche Studien und Einschätzungen, dass keins der angegebenen Ziele, die die Bundesregierung mit dem Einführen einer Bezahlkarte, einer Bargeldbegrenzung oder schärferen Asylgesetzen verfolgt, damit erreicht werden könnten.
(Quellen: https://www.dezim-institut.de/publikationen/publikation-detail/stellungnahme-wissenschaftliche-einschaetzung-der-bezahlkarte-fuer-gefluechtete/ und
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb19-
warum-deutschland.html?nn=283568 )

Um geflüchtete Menschen weiter vor verfassungswidriger Schikane und Drangsalierung zu schützen, steht heute mehr denn je klar: das Asylbewerberleistungsgesetz als Sondergesetzgebung gehört abgeschafft! Menschenwürde und Existenzminimum sind nicht verhandelbar!

Und warum ist das auch noch gut für unsere Gesellschaft?

Eine Gesellschaft, die sich nicht dafür schämt, Menschen qua ihrer Herkunft andere soziale Rechte einzuräumen, kann keine gleichberechtigte Gesellschaft sein. Halten wir weiter an der Sondergesetzgebung des Asylbewerberleistungsgesetzes fest, halten wir auch an diskriminierenden Praxen in unserem Land fest, die – wie wir gerade sehen – dann je nach Stimmung der Wahlprognosen mal enger, mal fester geschraubt werden.
Doch so manchem Politiker reicht auch das noch nicht, so wurde bereits die Bezahlkarte auch für Bürgergeldempfänger:innen diskutiert – auch hier zeigt sich: halten wir weiter an Ungleichbehandlung fest, öffnen wir weiteren unrechtmäßigen und populistischen Vorstößen Tür und Tor.

Deshalb muss es jetzt mehr denn je heißen:

Schluss mit der Schlechterstellung geflüchteter Menschen! Für eine Gesellschaft mit gleichen sozialen Rechten für Alle.
Wir fordern Sie hiermit aus menschenrechtlicher, sozialer und verfassungsrechtlicher Verantwortung auf: Tragen Sie die Verschärfungen im Asylbewerberleistungsgesetz nicht
mit. Treten Sie ein für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.


Das Bündnis Gleiche soziale Rechte für Alle