Asylbewerberleistungsgesetz

Politische Angriffe von Ministerpräsidenten, Parteien, Landräten und Städtevertretungen auf die sozialen Rechte von Geflüchteten.

Bundesweite Aktionstage für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 28. Oktober bis 1. November 2023.

Seit einigen Monaten werden soziale Rechte von Geflüchteten durch verschiedene politische Lager verstärkt in Frage gestellt. So sollen existenzielle minimale Leistungen weiter gesenkt und in Sammellagern erneut ausschließlich das ausgrenzende Sachleistungsprinzip durchgesetzt werden. Das sogenannte Taschengeld soll nicht mehr in bar ausbezahlt werden. Geflüchtete, deren Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, sollen nur noch Sachleistungen erhalten. Von einer Arbeitspflicht bei gemeinnütziger Arbeit ist die Rede. Selbst eine Grundgesetzänderung, mit dem das Sozialstaatsgebot angegriffen wird, steht im Raum, um Leistungen für Geflüchtete senken zu können. Der parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU fordert selbst die Abschaffung des Individualrecht auf Asyl, womit Sozialleistungen „umfassend ausgeschlossen“ wären.

Zahlreiche Forderungen widersprechen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlings- und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Einige der Forderungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) realisierbar, bedeuten einen Rückfall in die 1980er Jahre, und führen zu einer massiven Ausgrenzung von Geflüchteten in Sammellagern mit autoritaristischen Verboten. Die aktuellen Herausforderungen bezüglich Flucht und Migration, die eng mit weiteren Krisen verbunden sind, müssen transnational gelöst werden. Von rechts-konservativer Seite vorgeschlagenen nationale Lösungen sind durch einen intensiven Abbau von sozialen Grundrechten für Geflüchtete verbunden.